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Drohnenwissen

Wo gilt die EU-Drohnenverordnung?

Unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den übrigen EASA-Staaten: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz hat das EU-Recht zum 1. Januar 2023 übernommen.

Innerhalb dieses Raums gelten Ihre Betreiberregistrierung und Ihre Kompetenznachweise gegenseitig. Sie registrieren sich einmal in Ihrem Wohnsitzstaat – eine zweite Registrierung in einem anderen EASA-Staat ist nicht zulässig.

Was nicht harmonisiert ist: die geografischen Gebiete. Flugverbots- und Beschränkungszonen legt jedes Land selbst fest. Vor einem Einsatz im Ausland prüfen Sie also die dortige nationale Karte, nicht dipul.

Sonderfall Großbritannien

Seit dem Brexit gilt dort ein eigenes System. EU-Registrierung und EU-Kompetenznachweise werden in UK nicht anerkannt – Sie brauchen eine britische Operator-ID und Flyer-ID, die Registrierungsschwelle liegt bereits bei 100 g. Seit dem 1. Januar 2026 führt UK zudem ein eigenes Klassenschema UK0 bis UK6 samt eigener Remote-ID-Pflicht ein; EU-Klassenkennzeichnungen werden dort nur noch übergangsweise bis Ende 2027 akzeptiert.

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