Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der
Airclip Service GmbH & Co. KG (im folgenden „Airclip“)
Löbtauer Straße 64
01159 Dresden
vertreten durch die Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Lucas Günther

und dem Kunden. Durch die Nutzung von www. https://www.airclip.de/ bzw. das Aufgeben einer Bestellung im Onlineshop von Airclip erklären Sie sich mit den hierin genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Bestellung für Schulungen, Services oder Produkte aufgeben.

Vom Kunden ggf. eingebrachte eigene AGB werden nicht einbezogen, soweit dies nicht individuell schriftlich vereinbart wird.

A) Vertragsschluss

(1) Kaufverträge von Drohnen und entsprechenden Bestandteilen können im Onlineshop der Airclip oder in den Geschäftsräumen vor Ort abgeschlossen werden.
(2) Die im Online-Shop von Airclip enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch Airclip dar, sondern lediglich die unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die im Onlineshop enthaltenen Produktbeschreibungen von Produkten zu einem bestimmten Zeitpunkt impliziert oder garantiert nicht, dass diese Produkte jederzeit zur Verfügung stehen. Wir behalten uns das Recht vor, Produktbeschreibungen zu einem beliebigen Zeitpunkt einzustellen und solange der Vorrat reicht entsprechende Angebote von Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags anzunehmen. Lieferzeiten können abhängig vom Hersteller variieren. Ein genaues Lieferdatum kann nicht garantiert werden.
(3) Im Online-Shop hat der Kunde die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot über die in seinem Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Dienstleistungen über das Online-Bestellformular abzugeben. Erst mit Klick auf die den Bestellvorgang abschließende Schaltfläche („kostenpflichtig bestellen“) gilt das Angebot als verbindlich abgegeben.
(4) Der Vertrag über die bestellten Waren und/oder Dienstleistungen kommt erst mit Annahme durch Airclip zustande. Airclip kann das Angebot des Kunden durch Bestätigung des Auftrages, Lieferung der bestellten Ware und/oder Zahlungsaufforderung annehmen, wobei das zeitlich erste Ereignis als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt.
(5) Der Kunde hat zusätzlich zu Absatz 3 jedoch auch die Möglichkeit, über andere Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, persönlich) ein Angebot abgeben. Auch hier gelten die Beschreibungen im Online-Shop nicht als Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Abs. 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Annahmefrist mit dem Tag des Zugangs des Angebots bei Airclip beginnt.

B) Leistungen der Airclip

Leistungsübersicht:
  1. Verkauf von Drohnen und entsprechenden Bestandteilen im Onlineshop und vor Ort
  2. Veranstaltungen, wir z.B. Schulungen und Übungsanleitungen zum Erlernen und Verbessern von Fähigkeiten zum Fliegen mit Drohnen
  3. Reparaturen und Wartung von Drohnen und Drohnenbestandteilen
  4. Vermessungsleistungen („Sie fliegen, wir werten aus!“)
  5. Weitere von Airclip angebotene Leistungen

I. Kaufverträge mit Airclip

1. Besondere Bestimmungen für Warenkäufe

(1) Airclip behält sich auch nach Lieferung an den Kunden bis zur vollständigen vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Sachen vor.
(2) Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Bei der Zahlungsweise „PayPal“ werden die bestellten Waren von Satz 1 abweichend an die bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift versandt. Die Kosten des Warenversands werden während des Bestellvorgangs dargelegt. Darüberhinausgehende Versandkosten entstehen vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nicht.
(3) Gibt der Kunde bei der Bestellung an, er möchte die Bestellung selbst bei Airclip abholen, informiert Airclip den Kunden über die Bereitstellung der Waren per gesonderter E-Mail. Grundsätzlich sind die bereitgestellten Waren sodann während der Öffnungszeiten von Airclip abzuholen, soweit die Parteien nicht einen anderen Abholtermin vereinbaren, der außerhalb der Öffnungszeiten liegt. Die Selbstabholung wird nicht gesondert abgerechnet. Airclip stellt die Waren für 14 Tage zur Abholung zur Verfügung. Hat der Kunde die Waren bis dahin nicht abgeholt, ist Airclip berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder angemessene Lagerkosten als Schaden geltend machen. Für Beschädigungen der Waren während der Dauer der Aufbewahrung hat Airclip lediglich grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.
(4) Bei einem Versand der Ware in andere Länder als Deutschland können erhöhte Versandkosten anfallen, die der Kunde zu tragen hat.
(5) Hat der Kunde eine Nichtzustellung oder verzögerte Zustellung der Waren zu vertreten, hat dieser die hierdurch entstehenden, d. h. über die angekündigten Versandkosten hinausgehenden Mehrkosten zu tragen.
(6) Airclip haftet nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und übernimmt die Haftung für Todesfälle oder Verletzungen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Airclip oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Verstoß ist Airclip nur für Verluste haftbar, die eine vorhersehbare Folge eines solchen sind. Airclip ist nicht verantwortlich für indirekte Schäden, die als Nebenfolge des eigentlichen Verlustes oder Schadens entstehen, z. B. entgangene Gewinne oder Aufträge, oder für nicht gelieferte Produkte oder die Nichteinhaltung anderer Verpflichtungen gemäß diesen Geschäftsbedingungen, wenn die Ursache für diese Nichteinhaltung außerhalb unserer Kontrolle sog. höhere Gewalt liegt, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Brand, Flut, Sturm, Aufstände, innere Unruhen, Krieg, Atomunfälle oder terroristische Aktivitäten. Die Haftung für Verluste oder Schäden wird der Höhe nach beschränkt auf den Gesamtbetragswert, der sich aus der bestimmten Bestellung ergibt.
(7) Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Rechtssinne werden - soweit nicht ausdrücklich vereinbart - nicht von Airclip abgegeben.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
(9) Ist der Kunde Unternehmer, trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.
(10) Falls für Verbraucher ein Problem mit einem bei Airclip erworbenen Produkt besteht, und Sie dieses Problem nicht gemeinsam mit uns lösen konnten, können Sie Ihre Beschwerde auf dem Portal zur Online-Streitbeilegung der EU einreichen (ODR-Plattform, Online Dispute Resolution). Die sog. OS-Verordnung oder auch ODR-Verordnung gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern (Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung (OS) in Verbraucherangelegenheiten). Das Portal bietet Kunden und Händlern innerhalb der EU die Möglichkeit, bei Problemen mit Online-Einkäufen zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Mithilfe der ODR-Plattform können Verbraucher und Händler eine Streitbeilegungsstelle ausfindig machen und gemeinsam den Prozess der Lösungsfindung durchlaufen. Die ODR-Plattform ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/odr. Airclip ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

2. Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unter diesen benannten Voraussetzungen hat der Kunde das Recht, den geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt ab Lieferung, d.h. dem Zeitpunkt, an dem die Waren vom Kunden in Besitz genommen wurden, bzw. diese an die vom Kunden bestimmte Lieferadresse ausgeliefert worden sind, bzw. diese dem Kunden oder ein von dem Kunden benannten Dritten, der nicht der Beförderer ist, den letzten Artikel der Warenbestellung in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns,

Airclip Service GmbH & Co KG
Löbtauer Straße 64
01159 Dresden
Deutschland
Telefon:  +49-351-21168690
E-Mail: info@airclip.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Airclip über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, wird Airclip alle Zahlungen, die Airclip vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Airclip angebotene Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlungen verwendet Airclip dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Airclip kann die Rückzahlung verweigern, bis Airclip die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er Airclip über den Widerruf informiert hat, an Airclip zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch den Kunden zurückzuführen ist.

3. Lizenzschlüssel

Sofern vertraglich vereinbart, werden dem Kunden Lizenzschlüssel per E-Mail überlassen. Der überlassene Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden zur Nutzung der aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlichen Software bzw. Inhalte in dem dort beschriebenen Umfang. Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung, bzw. den Kaufpreis vollständig geleistet hat.

II. Veranstaltungen, wie z.B. Schulungen und Übungsanleitungen zum Erlernen und Verbessern von Fähigkeiten zum Fliegen mit Drohnen

1. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen

(1) Zugunsten des Kunden kommt abweichend von Teil A gibt der Kunde erst dann ein verbindliches Angebot ab, wenn er nach seiner unverbindlichen Reservierung - über die Homepage, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort - die vereinbarte Vergütung zahlt. Airclip kann das Angebot sodann durch Bestätigung annehmen, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(2) Die Vergütung für die Veranstaltungen ist sofort mit Vertragsschluss fällig. Airclip behält sich für Veranstaltungen bei Nichtzahlung bis zum Tag vor Beginn der Veranstaltung vor, die vertragliche Leistung erst durchzuführen, sobald der Kunde den ausgewiesenen Preis für die Veranstaltungen vollständig bezahlt hat; der Kunde ist insoweit für Veranstaltungen vorleistungspflichtig.
(3) Fluggeräte werden von Airclip zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist auch berechtigt, seine eigenen Fluggeräte in der Veranstaltung zu nutzen.
(4) Bei der Durchführung von Veranstaltungen ist den Anweisungen des Personals von Airclip jederzeit Folge zu leisten. Airclip behält sich das Recht vor, Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, soweit sie gegen Weisungen verstoßen oder sie nicht befolgen.
(5) Eine Veranstaltung (bzw. Teile der Veranstaltungen z. B. Praxisteil) kann aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, oder bei Unmöglichkeit des Flugs infolge Wettereinflüssen und/oder nicht ausreichenden Sichtverhältnissen oder weiteren Ereignissen höherer Gewalt auch kurzfristig durch Airclip abgesagt, vorzeitig beendet oder verschoben werden. Im Falle einer Absage wird Airclip die Teilnehmer unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Der Kunde kann alternativ zur Teilnahme an diesem Ersatztermin die Erstattung der bezahlten Veranstaltungsgebühren verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Im Falle der Um-/Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstattet Airclip 75 % der Teilnahmegebühr.
(7) Im Falle der Um-/Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erstattet Airclip 50 % der Teilnahmegebühr.
(8) Nach den vorgenannten Terminen ist jegliche Erstattung gezahlter Teilnahmegebühren durch Airclip ausgeschlossen.
(9) Nimmt der Kunde eine Um-/Abmeldung nicht vor und erscheint er nicht zu der gebuchten Veranstaltung, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn der gebuchten Veranstaltung möglich.
(10) Die Absätze 3 bis 5 gelten nicht, soweit der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat.
(11) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
(12) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.

2. Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unter diesen benannten Voraussetzungen hat der Kunde das Recht, den geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei einem reinen Dienstleistungsvertrag oder einem Vertrag über die Lieferung von Waren und gleichzeitig Leistung von Diensten (typengemischter Vertrag) beginnt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) Airclip über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Airclip verliert und Airclip die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat. Hierfür gibt Airclip den Kunden die Möglichkeit, bei dringenden Vertragsabschlüssen (d. h. bei Geschäften, bei denen der Vertragsabschluss und die gebuchte Dienstleistung weniger als 14 Tage auseinander liegen) folgende Erklärung abzugeben:

Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich wünsche, dass Airclip bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit den Dienstleistungen beginnen soll. Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist verzichte ich auf das Widerrufsrecht. In jedem Fall werde ich bei unbeschadet dessen erklärtem Widerruf zumindest die Kosten für bereits von Airclip erbrachte Dienstleistung - ggf. anteilig oder vollständig zur vertraglich vereinbarten Vergütung - tragen.
Kunden werden um Verständnis gebeten, dass nur unter der Voraussetzung dieser Erklärung der Kunden Dienstleistungen in weniger als 14 Tagen nach Vertragsschluss erbracht werden können. Sofern die Dienstleistung mehr als 14 Tage im Voraus verbindlich vertraglich gebucht wurde, ist diese abgegebene Erklärung gegenstandslos.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, wird Airclip alle Zahlungen, die Airclip vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Airclip angebotene Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlungen verwendet Airclip dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Airclip von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen gleichkommt. Sofern der Kunde durch Buchung verlangt hat, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat der Kunde auch nach Widerruf den vollständigen vertraglich vereinbarten Betrag zu leisten sofern eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

III. Reparaturen und Wartung von Drohnen und Drohnenbestandteilen

1. Besondere Bestimmungen für Reparaturleistungen

(1) Der Auftragnehmer übernimmt die gemäß der Auftragsbeschreibung entsprechenden Leistungen für die an ihn gelieferten Gegenstände, Bauteile und Komponenten.
(2) Airclip wird dem Kunden nach Übergabe des zu reparierenden Gegenstandes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unterbreiten, von dem abgewichen werden darf, wenn sich zum Zeitpunkt der Übergabe vorher nicht erkennbare Umstände ergeben. In diesem Falle wird Airclip den Kunden unverzüglich auf die voraussichtlichen Mehrkosten hinweisen.
(3) Der Kunde hat Airclip alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde dem Verkäufer eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können. Gegebenenfalls können anderenfalls über den Kostenvoranschlag hinausgehende Zusatzkosten entstehen.
(4) Soweit Airclip Maße und Gewichte oder Bilder und/oder Zeichnungen angegeben werden, gelten diese als Annäherungswerte oder beispielhaft. Die in der Leistungsbeschreibung zur Reparaturleistung genannte Vergütung ist Vertragsbestandteil. Ergibt sich die Vergütung nicht aus der Leistungsbeschreibung, ist sie nach dem Angebot des Auftragnehmers zu bestimmen. Sie gilt spätestens dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber dem Angebot innerhalb einer Frist von 8 Werktagen nicht widerspricht oder er die Leistung des Auftragnehmers vor Annahme des Angebots entgegennimmt.
(5) Reparaturleistungen werden am Sitz des Auftragnehmers Airclip erbracht, sofern nicht anders vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz von Airclip zu bringen oder ggf. zu versenden. Über offensichtliche Transportschäden wird der Kunde unverzüglich informiert, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Airclip übernimmt keine Haftung für Transportschäden.
(6) Die Rückgabe der Sache erfolgt am Geschäftssitz von Airclip an den Kunden persönlich, oder auf Wunsch durch Versand auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von Airclip auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird Airclip für die Sache eine Transportversicherung abschließen. Bei Selbstabholung wird dem Kunden eine Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der erfolgten Reparatur eingeräumt, anderenfalls das Gerät von Airclip gelagert. Airclip ist berechtigt, angemessene Lagerkosten in Höhe von 5,00 €/Tag in Rechnung zu stellen.
(7) Ergibt sich während der Reparatur, dass der Gegenstand irreparabel oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten reparabel ist und der Kunde die weitere Reparaturleistung ablehnt, wird der Gegenstand auf Kosten des Kunden entsorgt,
sofern der Kunde den Gegenstand nicht nach Mitteilung durch Airclip innerhalb von 14 Tagen abholt.
(8) Bei individuell vereinbarten Einsätzen des Auftragnehmers außerhalb seines Firmensitzes trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für Reisekosten, Spesen und sonstige Aufwendungen.
(9) Airclip erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Hierbei kann sich Airclip auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die im Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
(10) Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind. Mängelansprüche für Reparaturleistungen verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Leistungserbringung. Soweit das Gesetz z. B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden Leistungen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl von Airclip im Rahmen von Nacherfüllung nachgebessert oder Ersatzware geliefert. Es ist nach dem Gesetz stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(11) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(12) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftragnehmers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Eine Rücksendung der Ware ist mit Airclip vorher abzustimmen.
(13) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
(14) Airclip steht wegen der Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

2. Besondere Bestimmungen für Wartungsleistungen

(1) Die Wartung von Fluggeräten, dessen Bestandteilen und sonstigen Gegenständen kann vertraglich vereinbart werden.
(2) Airclip wird dem Kunden nach Übergabe des zu reparierenden Gegenstandes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unterbreiten. Hierfür gelten die besonderen Bestimmungen für Reparaturleistungen entsprechend.
(3) Airclip bietet Kunden einen Termin an, an dem die Wartung durchgeführt wird. Airclip wird stets das möglichste tun, um zugesagte Termine einzuhalten. Wenn es dennoch zu Terminabweichungen kommt, sind daraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen.
(4) Airclip ist zur Behebung einer Störung lediglich verpflichtet, soweit dies bei sorgfältiger Arbeit und nach dem jeweiligen Stand der Technik möglich ist.
Nicht zum vertraglichen Leistungsumfang gehören Wartungsarbeiten sowie der Einsatz oder Ersatz von Verschleiß- und Ersatzteilen, wenn diese Arbeiten verursacht wurden durch
- Nichtbeachtung der Hersteller-Vorschriften oder der allgemein gültigen Regeln der Technik bei der Projektierung, Montage oder Inbetriebnahme von Fluggeräten,
- fehlerhafte oder unterbliebene Bedienung oder Wartung von Fluggeräten,
- grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigung von Fluggeräten,
- höhere Gewalt wie Feuer- oder Wasserschäden,
- eigenmächtige und / oder unsachgemäße Veränderung, Umbau oder Sanierung von Fluggeräten durch Kunden oder Dritte,
- Störungen oder Schäden, die eintreten, weil von Airclip schriftlich oder per E-Mail als notwendig empfohlene Maßnahmen vom Kunden abgelehnt wurden.
(5) Airclip erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Hierbei kann sich Airclip auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die im Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
(6) Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind. Mängelansprüche für Reparaturleistungen verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Leistungserbringung. Soweit das Gesetz z.B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden Leistungen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl von Airclip im Rahmen von Nacherfüllung nachgebessert oder Ersatzware geliefert. Es ist nach dem Gesetz stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(7) Die Rückgabe der Sache erfolgt am Geschäftssitz von Airclip an den Kunden persönlich, oder auf Wunsch durch Versand auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von Airclip auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird Airclip für die Sache eine Transportversicherung abschließen. Bei Selbstabholung wird dem Kunden eine Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der erfolgten Reparatur eingeräumt, anderenfalls das Gerät von Airclip gelagert. Airclip ist berechtigt, angemessene Lagerkosten in Höhe von 5,00 €/Tag in Rechnung zu stellen.
(8) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(9) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Auftragnehmers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Eine Rücksendung der Ware ist mit Airclip vorher abzustimmen.
(10) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt..

IV. Vermessungsleistungen („Sie fliegen, wir werten aus!“)

Airclip bietet seinen Kunden Vermessungsleistungen über die hauseigene Software bzw. Cloud-Service an. So kann der Kunde mit einer eigenen oder bei Airclip erworbenen Drohne Aufnahmen von einem Objekt anfertigen. Die erhaltenen Rohdaten kann der Kunde über den Cloud-Service an Airclip weiterreichen und Airclip erstellt sodann ein maßhaltiges 3D-Modell, welches der Kunde nach Verarbeitung in einem von Airclip bestimmten Format herunterladen kann.

    1. Software as a Service – Airclip Cloud Service

    § 1. Vertragsgegenstand, Allgemeines

    (1) Airclip bietet die Gewährung der Nutzung der „Airclip Cloud Service“ Software über das Internet sowie die entsprechende Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von Airclip. Airclip gewährt dem Kunden damit die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

    (2) Für die Einrichtung des Zugangs zum Airclip Cloud Service schuldet der Kunde eine einmalige Einrichtungsgebühr. Weitere Leistungen von Airclip im Rahmen der Nutzung der Software werden nach Einzelleistungen abgerechnet. Es entsteht keine zeitlich bemessene Grundgebühr. Nach Einrichtung des Zugangs besteht keine Verpflichtung, ein Projekt verarbeiten zu lassen. Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich mit Übersicht der abgerechneten Projekte.

    (3) Mit Vertragsabschluss erklärt der Kunde, dass die Software bzw. der Airclip Cloud Service seinen Anforderungen genügt.

    (4) Von Angestellten oder Beauftragten von Airclip gemachte Zusicherungen sind unerheblich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden.

    (5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet Airclip nicht.

    § 2. Nutzung von Airclip Cloud Service

    (1) Der Kunde kann sich namentlich registrieren und alle Module der Cloud-Anwendung nutzen. Soweit hierfür Zuschläge vereinbart wurden, sind diese vom Kunden zu zahlen.

    (2) Airclip gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Airclip übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten bzw. die Möglichkeit zur Anmeldung und Registrierung.

    (3) Airclip kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Airclip wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren.

    (4) Airclip kann Wartungen an der Software vornehmen. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

    (5) Airclip wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Airclip treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

    (6) Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von Airclip abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

    (7) Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Zugangs beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

    (8) Der Kunde darf die Software für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden und nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

    § 3. Verfügbarkeit, Datensicherung, Rechteeinräumung

    (1) Airclip gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Airclip. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Airclip im Rechenzentrum maßgeblich.

    (2) Der Kunde sichert selbst in regelmäßigen Abständen alle betroffenen Daten und erstellt Backups davon, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Weiter sorgt er selbst dafür, dass gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten von Daten eingehalten werden.

    (3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Hochladen auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

    (4) Airclip ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an dem bereitgestellten Softwareprodukt. Eine Vervielfältigung oder ein Nachbau der Software ist untersagt.

    § 4. Gewährleistung, Haftung

    (1) Für Mängel des gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Softwareprodukts haftet Airclip nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts, jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht nach § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist.

    (2) Ein Mangel liegt vor, wenn das Softwareprodukt bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen mithin jedoch nicht

    a) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Softwareprodukts,
    b) bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung von den für das Softwareprodukt vorgesehenen Nutzungsbedingungen verursacht werden,
    c) bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,
    d) im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung des Softwareprodukts nicht geeignet sind,
    e) wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Airclip infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder
    f) wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.

    (3) Die Parteien haften einander unbeschränkt:

    a) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    b) im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;
    c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
    e) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

    (4) Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

    § 5. Laufzeit, Kündigung

    (5) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann von den Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

    (6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungspflichten entsprechend § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB in Verzug befindet oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt wird.

    § 6. Höhere Gewalt

    (1) Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet.

    (2) Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

    a) von dem Vertragspartner nicht zu vertretende Ereignisse wie Erdbeben, Feuer, Explosion, Überschwemmung etc.;
    b) Krieg, Blockade, Embargo usw.;
    c) über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf;
    d) nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

    (3) Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

    § 7. Datenschutz und Vertraulichkeit

    (1) Sofern es zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt, verpflichten sich die Parteien, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

    (2) Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Airclip erfolgt nur im Rahmen eines gesonderten Vertrags (Art. 28 DSGVO).

    (3) Airclip speichert und verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer und bei Zahlung auch die Kontodaten des Kunden. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschließlich insoweit als dies zur Erfüllung dieses Vertrags notwendig ist, im Übrigen im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.

    (4) Für vertrauliche Informationen im Sinne von § 2 GeschGehG gelten die dortigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien, insbesondere auch Subunternehmer und Angestellte der Vertragsparteien, behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Die vertraulichen Informationen werden nur für die gegenständliche Vertragsabwicklung, soweit dazu notwendig, verwendet. Die Parteien haften einander bei Zuwiderhandlung auf Schadensersatz.

    2. Anleitungen

    (1) Airclip bietet auf ihrem Internetauftritt diverse Online-Kurse u. a. über die korrekte Vermessung, die Erstellung von Aufmaßen mit anderer Software sowie die Nutzung des Airclip Cloud-Services an. Die hierin gezeigten Anleitungen versetzen den Nutzer bei verständiger Befolgung der aufgeführten Schritte in die Lage, die Services von Airclip nachhaltig eigenständig zu nutzen und erfolgreich Aufmaße und Rohdaten zur Anfertigung von 3D-Modellen zu sammeln sowie die sonstigen gelehrten Inhalte selbstständig auszuführen.

    (2) Insoweit übernimmt Airclip keine Haftung für Schäden, die mit einer falschen Befolgung der Anleitungen bzw. Anweisungen einhergehen. Airclip übernimmt ebenso keine Haftung für die Nichtbeachtung von Umständen während der Ausführung der Anweisungen, etwa die leichtfertige Gefährdung von Sachen oder Personen, wenn sich der Nutzer auf die Anweisung konzentriert und deshalb die Sicherheit außer Acht lässt; allein der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Sicherheit während der Nutzung des Fluggeräts sicherzustellen.

    (3) Airclip übernimmt keine Haftung für die möglicherweise Unmöglichkeit der Ausführung der Anweisungen aufgrund von Umständen, auf die Airclip naturgemäß keinen Einfluss hat, beispielsweise die Unmöglichkeit zum Vermessen aus bestimmten Winkeln, wenn die zu vermessende Fläche von dort nicht einsehbar ist. Ebenfalls übernimmt Airclip keine Haftung für falsche Messdaten, sofern diese auf der Missachtung korrekter Anweisungen beruhen.

    (4) Bei den angebotenen Anleitungen handelt es sich nicht um Betriebsanleitungen für die Produkte von Airclip, sofern dies nicht anders ausgeschrieben ist.

    (5) Eine Aufzeichnung und Weitergabe der Anleitungen ist nur mit Zustimmung von Airclip gestattet. Insbesondere für angebotene Videoanleitungen und Bilderreihen gilt das Urheberrecht.

    3. Verarbeitung von Rohdaten des Kunden

    (1) Der Kunde kann aufgezeichnete Rohdaten in den Cloud-Service von Airclip („Airclip Cloud Service“ als Software as a Service, s. oben) hochladen.

    (2) Airclip erstellt anhand der übermittelten Rohdaten sowie Geoinformationen ein 3D-Modell und stellt dieses dem Kunden in einer Exportdatei zur Verfügung.

    (3) Airclip kann die Erstellung des Modells und die Anfertigung weiterer Rechenaufgaben nur anhand der bereitgestellten Rohdaten und Geoinformationen vornehmen. Etwaige Übermittlungs-, Vermessungs- oder Ausführungsfehler liegen in der Verantwortung des Kunden. Airclip übernimmt daher keine Haftung für ein fehlerhaftes Modell oder fehlerhafte Maße in den erstellten Modellen, sofern der Fehler auf Abweichungen in den Rohdaten zurückzuführen ist und ein Rechenfehler von Airclip nicht vorliegt. Gleiches gilt, wenn falsche, manipulierte oder unzureichende Geoinformationen übermittelt wurden, die die Erstellung eines maßhaltigen Modells verhindern oder eine Maßhaltigkeit dadurch nicht vorliegen kann. In diesem Fall muss der Kunde neue Rohdaten hochladen, die wiederum von Airclip verarbeitet werden.

    (4) Kann der Kunde nachweisen, dass der Fehler auf einen Rechenfehler von Airclip zurückzuführen ist, übernimmt Airclip die Nachbesserung ohne zusätzliche Kosten.

    (5) Ergebnis der Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Rohdaten durch den Airclip Cloud Service ist ein maßhaltiges Modell, das dem Kunden in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt wird. Das Modell wird – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – im Format einer PV*Sol optimierten OBJ-Datei zur Verfügung gestellt. Neben der OBJ-Datei erhält der Kunde eine Vorschau in der Airclip Cloud Software.

    (6) Airclip kann die Bereitstellung des Modells zurückhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Vergütung in Verzug ist.

    4. Vermessung durch Airclip

Airclip kann von dem Kunden auch zur Durchführung der gesamten Messung und Bereitstellung eines Modells mit eigenen Drohnen beauftragt werden. Die Bereitstellung des Modells erfolgt digital in einem für Modelle gängigen Dateiformat. Das Modell wird – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – im Format einer PV*Sol optimierten OBJ-Datei zur Verfügung gestellt. Neben der OBJ-Datei erhält der Kunde eine Vorschau in der Airclip Cloud Software.

Für die Beauftragung zur Vermessung gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

    § 1. Vergütung

Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Auftragsarbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Airclip kann den Beginn der Tätigkeit – sofern vereinbart - vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

    § 2. Abnahme

    (1) Das Angebot von Airclip zur Abnahme der Vertragsleistung erfolgt durch Übermittlung des Vermessungsmodells auf elektronischem Wege entweder durch Einstellung in das Benutzerkonto des Kunden oder durch Übersendung des Modells per E-Mail.

    (2) Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

    (3) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von zu benennenden Mängeln, so ist Airclip verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

    (4) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen.

    § 3. Leistungsänderungen

    (1) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

    (2) Airclip wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist Airclip berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

    (3) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann Airclip nicht geltend machen.

    (4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

    § 4. Gewährleistung, Haftung

    (1) Airclip haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

    (2) Airclip haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Zudem beschränkt sich die Haftung von Airclip auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, auch der Summe nach.

    § 5. Freie Kündigung

Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann Airclip als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

V. Weitere Leistungen von Airclip

Airclip bietet über die bereits genannten Leistungsarten hinaus noch weitere Leistungen, wie z. B. Mietverträge über die selbstständige Nutzung von Drohnen, sowie Anfertigung von Luftbildaufnahmen durch Drohnen und vieles mehr an. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um mehr hierüber zu erfahren.
Hierfür gelten neben den jeweiligen Vertragsbestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen sowie - soweit anwendbar - die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

C) Zahlung

(1) Bei den Preisangaben im Online-Portal handelt es sich um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, soweit sich aus der Beschreibung nichts anderes ergibt.
(2) Die Fälligkeit der Leistungen des Kunden richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Vertragsarten (s. Teil B) und im Fall des Fehlens einer solchen Bestimmung nach den gesetzlichen Regelungen. Werden die nachstehenden Zahlungsweisen verwendet, gelten vorrangig die nachstehenden Bestimmungen.
(3) Alle wählbaren Zahlungsweisen werden dem Kunden beim Bestellvorgang mitgeteilt. Dies sind üblicherweise die Zahlung per Vorkasse, Paypal, Kauf auf Rechnung oder Zahlung über den Zahlungsdienstleister Klarna. Airclip bleibt es vorbehalten, gewisse Zahlungsarten abzulehnen oder andere als die hier aufgezählten Zahlungsarten zu akzeptieren oder zu fordern.
a. Bei der Zahlung per Vorkasse wird die bestellte Ware erst nach Zahlungseingang versandt. Der Kaufpreis wird sofort mit Abschluss der Bestellung fällig. Geht der Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen bei Airclip ein, kann Aiclip vom Vertrag zurücktreten.
b. Bei der Zahlung per PayPal beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen von PayPal.
c. Der Kauf auf Rechnung ist nur für Unternehmer und volljährige Verbraucher aus Deutschland möglich. Die Lieferadresse und die Rechnungsadresse müssen identisch sein. Sofern Leistungen nur online übermittelt werden (z. B. Software) ist die Zahlung
auf Rechnung nicht möglich. Nutzen Sie hierfür bitte die anderen zugelassenen Zahlungsweisen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
d. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
e. Bei der Zahlung per Klarna beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen von Klarna.
(4) Airclip bietet selbst keine Zahlungsdienstleistungen an. Gerne beraten wir Sie zu Finanzierungsmöglichkeiten von Finanzierungspartnern, mit denen wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben. Airclip übernimmt für mit Dritten abgeschlossene Finanzierungsdienstleistungsverträge und hiermit verbundene Umstände keine Haftung.
(5) Der Kunde hat etwaige zusätzliche Kosten zu tragen, die bei Lieferungen in oder bei Zahlung aus Ländern außerhalb der Europäischen Union anfallen, soweit der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Dies sind beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute oder einfuhrrechtliche Abgaben und Zölle.
(6) Soweit nach Fälligkeit der Leistungspflicht des Kunden Verzug eintritt, ist Airclip berechtigt, kostenpflichtige Mahnungen zu versenden. Die Kosten pro Mahnung betragen 2,50 €. Weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Rechtsanwaltskosten als Verzugsschadensersatz) sind dadurch nicht ausgeschlossen.

D) Haftung von Airclip

Airclip schließt jegliche Haftung für Handlungen von Dritten (auch anderen Kunden) aus, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Nutzung von über den Onlineshop erworbenen Waren, Schulungen und sonstigen Leistungen der Airclip stehen. Jegliche Leistungen von Airclip beachten Recht und Gesetz. Alle Kunden erklären mit Vertragsabschluss, unbeschadet der Art des Vertrags, dass die Leistungen nur zur rechtmäßigen Verwendung dienen sollen und in der Nutzung Recht und Gesetz beachtet werden wird.
Airclip übernimmt insbesondere keine Haftung und/oder Verantwortung für die Nutzung bzw. den Gebrauch von in unserem Onlineshop erworbenen Waren, oder bei uns geschulten Personen. Alle Kunden von Airclip haben sich selbstständig über die gesetzlichen Voraussetzungen des Flugs mit Dronen, der Fotografie aus der Luft usw. zu informieren und u.a. die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb mit unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen der § 21 b LuftVO zu beachten.
Airclip übernimmt ferner keine Haftung für den ordnungsgemäßen Gebrauch von Waren. Etwaige Schäden an der Ware selbst oder an Gegenständen oder Personen sind einzig von den Benutzern zu verantworten. Sicherheitsbestimmungen bezüglich des Wetters sind zu beachten. Hindernisse im Flugbereich sind zu beachten. Nutzer haben selbstständig Start- und Landeerlaubnis - soweit erforderlich - zu erbringen, soweit dies nicht zuvor schriftlich im Vertrag anderweitig vereinbart wurde.

E) Benutzerkonto auf https://www.airclip.de/

Airclip möchte allen Benutzern von https://www.airclip.de/ den reibungslosen Ablauf der Nutzung der Website ermöglich. Aus diesem Grund müssen wir sicherstellen, dass unsere Website und die hiermit verbundenen Services funktionieren.
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F) Salvatorische Klausel

I. Salvatorische Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen und sollen auch keine Gültigkeit. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und einer Unterzeichnung. Eine Änderung dieser Klausel bedarf der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung, die der Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
II. Änderungen der AGB
Der Verwender ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit nach Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen eingetreten sind, die geeignet sind, das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zu stören, und das Mitglied dem zustimmt.
Dabei gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt, wenn Airclip die vorgeschlagene Änderung der AGB spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und das Mitglied dem nicht innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung mindestens in Textform widersprochen hat. Das Mitglied wird in der Änderungsmitteilung auf die jeweiligen Änderungen und durch besonderen, hervorgehobenen Hinweis auf die Genehmigungswirkung eines unterlassenen rechtzeitigen Widerspruchs hingewiesen.

G) Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sprache

Soweit zulässig wird für alle Verträge als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand Dresden vereinbart, d.h. örtlich zuständig ist das Amtsgericht Dresden, oder soweit die sachlichen Voraussetzungen der ZPO vorliegen das Landgericht Dresden.
Vertragssprache ist deutsch, sofern nicht anders vereinbart.
Für Verträge zwischen der Airclip und deren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.