Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen der
Airclip Service GmbH & Co. KG


1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Alle Lieferungen und Leistungen der Airclip Service GmbH & Co. KG („Airclip“) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen, welche sowohl für Bestellungen des Kunden über den Onlineshop oder in den Geschäftsräumen von Airclip sowie über andere Kommunikationswege (z.B. per E-Mail, Telefon) gelten. Sie gelten zudem nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Airclip erbringt demgegenüber keine Leistungen für Privatpersonen oder Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

Leistungen gemäß diesem Abs. 1 sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • der Verkauf und die Lieferung von Hardware;

  • der Verkauf und die Überlassung von Software;

  • die Vermietung von Hardware;

  • die Vermietung von Software;

  • die Durchführung von Reparaturarbeiten;

  • die Durchführung von Wartungsarbeiten;

  • die Bereitstellung der Dienste in der Airclip Cloud;

  • die Durchführung von Vermessungsleistungen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Airclip ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Airclip in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung bzw. Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Airclip maßgebend. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Airclip nicht berechtigt, abweichende mündliche Abreden zu treffen.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss im Onlineshop

2.1. Die im Onlineshop von Airclip enthaltenen Waren und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch Airclip dar, sondern lediglich die unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Abweichendes gilt im Fall der Zahlung per PayPal, siehe Ziffer 2.5.

2.2. Der Kunde kann die Waren und Leistungen aus dem Sortiment von Airclip auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ im Warenkorb sammeln. Der Kunde kann sich den Warenkorb jederzeit über den Warenkorb-Button in der oberen Menüleiste der Webseiten ansehen. Anschließend kann der Kunde die Produkte durch Anklicken des Buttons „Entfernen“ wieder aus dem Warenkorb entfernen. Ebenso kann der Kunde die Stückzahl ändern, wobei eine Erhöhung der Anzahl eine entsprechende Verfügbarkeit voraussetzt. Wenn der Kunde die Produkte im Warenkorb kaufen will, muss er den Bestellvorgang mit dem Anklicken des Buttons „Zur Kasse" einleiten.

2.3. Nach dem Einleiten des Bestellvorganges über den Button „Zur Kasse“ wird der Kunde gebeten, seine Daten einzugeben. Optional kann sich der Kunde im Onlineshop von Airclip registrieren und ein Kundenkonto eröffnen. Bei künftigen Einkäufen kann der Kunde nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines Passwortes bestellen, ohne seine Daten noch einmal eingeben zu müssen. Vor der Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche seiner Daten einschließlich der Waren bzw. Leistungen aus dem Warenkorb überprüfen und über die jeweiligen Änderungsbuttons oder den Zurück-Button seines Internetbrowsers korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.

2.4. Airclip informiert den Kunden unverzüglich über den Zugang seiner Bestellung per E-Mail. Diese „Bestellbestätigung“ stellt keine Annahme des Angebotes dar, so dass noch kein Vertrag geschlossen wird. Airclip kann das Angebot des Kunden durch Bestätigung des Auftrages, Lieferung der bestellten Ware und/oder Zahlungsaufforderung annehmen, wobei das zeitlich erste Ereignis als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt.

2.5. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen zum Vertragsschluss gilt im Fall der Zahlung des Kunden per PayPal, dass Airclip mit Einstellung der Waren bzw. Leistungen in den Onlineshop ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss abgibt, welches der Kunde mit dem Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" annimmt. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

2.6. Den Inhalt seiner Bestellung einschließlich der Bestelldaten kann der Kunde über die automatische Zugangsbestätigung per E-Mail abspeichern. Mit dieser sendet Airclip dem Kunden diese Geschäftsbedingungen zu, die der Kunde auch über den Onlineshop jederzeit aufrufen und abspeichern kann. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen von Airclip gespeichert, ist jedoch für den Kunden nach Abschluss der Bestellung nur dann über das Internet zugänglich, wenn er sich registriert, d.h. ein Kundenkonto eröffnet hat. In diesem Fall können die vergangenen Bestellungen über den Kunden-Login eingesehen werden. Anderenfalls ist der Vertragstext für den Kunden nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Vertragsschluss außerhalb des Onlineshops

Alle Angebote von Airclip sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge des Kunden per Telefon, Schreiben oder E-Mail stellen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar und können von Airclip innerhalb von 7 Tagen nach Zugang angenommen werden. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Zahlungsaufforderung oder durch Ausführung der Leistung gegenüber dem Kunden erklärt werden, wobei das zeitlich erste Ereignis als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt.

4. Termine, Verzug

4.1. Alle genannten Termine sind grundsätzlich als unverbindliche Angaben zu verstehen, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der Kunde kann Airclip eine angemessene, mindestens zweiwöchige Frist zur Erbringung der Leistung setzen, die – sofern von Airclip angegeben – erst nach dem genannten Termin beginnen darf. Vor Ablauf dieser Frist kommt Airclip nicht in Verzug.

4.2. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen sowie nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung von Airclip, die Airclip nicht zu vertreten hat und die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist Airclip, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Airclip kann (unbeschadet der Rechte wegen Verzug des Kunden) vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Airclip gegenüber nicht nachkommt. Soweit zur Auftragsausführung erforderlich, wirkt der Kunde jeweils rechtzeitig mit, erbringt insbesondere die notwendigen Unterlagen und sonstigen Voraussetzungen und unterrichtet Airclip schriftlich über Umstände, die für eine sachgerechte Beratung und Bearbeitung des Auftrags von Bedeutung sein können (Mitwirkungspflicht).

5. Preise, Entgelte, Zahlungen, Verzug

5.1. Maßgebend sind die vereinbarten Preise. Diese gelten für den in den Angeboten und Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang.

5.2. Nutzungsabhängige Entgelte, insbesondere bei Projektaufträgen, berechnet Airclip nach Erbringung der jeweiligen Leistung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen, insbesondere Vorauszahlungen oder Pauschalvergütungen, getroffen wurden.

5.3. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sind alle Rechnungen von Airclip innerhalb des darin genannten Zahlungsziels oder, sofern ein solches nicht angegeben ist, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Leistungserfüllung zu zahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

5.4. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweiliger Umsatzsteuer sowie ggf. Versand, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

5.5. Einwendungen gegen die von Airclip gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt.

5.6. Im Fall des Zahlungsverzuges fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt unberührt. Airclip ist berechtigt, bei Verzug des Kunden noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

5.7. Der Kunde kann nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit es sich um rechtskräftig festgestellte oder unstrittige Gegenansprüche handelt. Bei Mängeln der Lieferung oder Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

6. Haftung

6.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen und den Besonderen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Airclip bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Auf Schadensersatz haftet Airclip - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Airclip, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Airclip jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.3. Die sich aus vorstehendem Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Airclip nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Airclip einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware/Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.4. Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung ist die Haftung von Airclip der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

6.5. Sämtliche Ansprüche unter dieser Ziffer 6. verjähren innerhalb von einem Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

7. Anleitungen (Kostenlose Guides)

7.1. Airclip bietet über seinen Internetauftritt diverse Informationen und Online-Kurse u. a. über die korrekte Vermessung, die Erstellung von Aufmaßen mit anderer Software sowie die Nutzung der Airclip Cloud an. Die hierin gezeigten Anleitungen und veröffentlichten Informationen versetzen den Nutzer bei verständiger Befolgung der aufgeführten Schritte in die Lage, die Services von Airclip nachhaltig eigenständig zu nutzen und erfolgreich Aufmaße und Rohdaten zur Anfertigung von 3D-Modellen zu sammeln sowie die sonstigen gelehrten Inhalte selbstständig auszuführen.

7.2. Airclip übernimmt insoweit keine Haftung für Schäden, die mit einer falschen Befolgung der Anleitungen bzw. Anweisungen einhergehen. Airclip übernimmt ebenso keine Haftung für die Nichtbeachtung von Umständen während der Ausführung der Anweisungen, etwa die leichtfertige Gefährdung von Sachen oder Personen, wenn sich der Nutzer auf die Anweisung konzentriert und deshalb die Sicherheit außer Acht lässt; allein der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Sicherheit während der Nutzung des Fluggeräts sicherzustellen.

7.3. Airclip übernimmt des Weiteren keine Haftung für die etwaige Unmöglichkeit der Ausführung der Anweisungen aufgrund von Umständen, auf die Airclip naturgemäß keinen Einfluss hat, beispielsweise die Unmöglichkeit zum Vermessen aus bestimmten Winkeln, wenn die zu vermessende Fläche von dort nicht einsehbar ist. Ebenfalls übernimmt Airclip keine Haftung für falsche Messdaten, sofern diese auf der Missachtung korrekter Anweisungen beruhen.

7.4. Im Übrigen haftet Airclip für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Anleitungen bzw. Anweisungen und Informationen entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Airclip oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Airclip beruhen.

7.5. Bei den angebotenen Anleitungen handelt es sich nicht um Betriebsanleitungen für die Produkte von Airclip, sofern dies nicht anders ausgeschrieben ist.

7.6. Eine Aufzeichnung und Weitergabe der Informationen und Anleitungen ist nur mit Zustimmung von Airclip gestattet. Insbesondere für angebotene Videoanleitungen und Bilderreihen gilt das Urheberrecht.

8. Datenschutz, Geheimhaltung

8.1. Die Vertragspartner werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

8.2. Der Kunde erklärt gegenüber Airclip, dass ihm alle für die Nutzung der Dienste von Airclip gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen von Grundstückseigentümern sowie sonstigen von den Drohnenaufnahmen des Kunden betroffenen Personen (z.B. natürliche Personen oder Urheber bzw. ausschließlich Nutzungsberechtigte bei Bauwerken) vorliegen und er ausdrücklich Airclip zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Verwendung und Speicherung dieser Aufnahmen sowie zur Weitergabe an zur Erbringung der Dienstleistung notwendige Kooperationspartner von Airclip autorisiert.

8.3. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen, die rechtlich geschützt sind (insbesondere Geschäftsgeheimnisse) oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Informationen so, dass ein Zugang durch unberechtigte Dritte ausgeschlossen ist. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften.

9. Sonstiges, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1. Zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend, soweit einschlägig, die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hardware, den Verkauf von Software, die Vermietung von Hardware, die Vermietung von Software, die Durchführung von Reparaturarbeiten, die Durchführung von Wartungsarbeiten, die Bereitstellung der Dienste in der Airclip Cloud sowie die Durchführung von Vermessungsleistungen. Beim Erwerb von Branchenpaketen, die aus verschieden Produkten und Leistungen bestehen, gelten für die einzelnen Paketbestandteile neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweils einschlägigen Besonderen Geschäftsbedingungen.

9.2. Sollten einzelne dieser Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Vertragsparteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

9.3. Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen Airclip und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

9.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Airclip. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Airclip und dem Kunden nach Wahl von Airclip Dresden oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Airclip ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.5. Airclip erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Hierbei kann sich Airclip auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die im Auftrag tätig werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der vertraglich von Airclip geschuldeten Leistung.

9.6. Die Abtretung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Airclip zulässig. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

9.7. Vertragssprache ist deutsch.


Besondere Bedingungen für den Verkauf von Hardware

Für Kaufverträge über Hardware oder sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Lieferung, Selbstabholung, Gefahrübergang

1.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Airclip berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

1.2. Airclip ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Airclip erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

1.3. Gibt der Kunde bei der Bestellung an, dass er die Ware selbst bei Airclip abholen möchte, informiert Airclip den Kunden über die Bereitstellung per gesonderter E-Mail. Airclip stellt die Ware für 14 Tage zur Abholung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung, soweit die Parteien nicht einen anderen Abholtermin vereinbaren, der außerhalb dieser Öffnungszeiten liegt. Holt der Kunde die Ware nicht bis zum Ablauf von 14 Tagen ab, ist Airclip berechtigt, vom Vertrag zurücktreten oder angemessene Lagerkosten als Schaden geltend zu machen.

1.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

2. Gewährleistung, Verjährung

2.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, ein Jahr ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

2.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Airclip nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Airclip nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von Airclip ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Airclip zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Airclip die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

2.3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Airclip nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis/die Vergütung angemessen mindern.

2.4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Airclip, kann der Kunde unter den in Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

2.5. Bei Mängeln an gelieferten Gegenständen und Software anderer Hersteller, welche Airclip aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Airclip nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Airclip bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Airclip gehemmt.

2.6. Airclip ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

2.7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Airclip den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

2.8. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Dies gilt nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag im Eigentum von Airclip.

3.2. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von Airclip hinweisen und Airclip unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen. Sofern der Dritte die Airclip in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.


Besondere Bedingungen für den Verkauf von Software

Für Kaufverträge über Software gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Lieferung

1.1 Gegenstand eines Softwarekaufs ist die dauerhafte Überlassung des vom Kunden erworbenen Computerprogramms im Objektcode inkl. der zugehörigen Benutzerdokumentation („Vertragssoftware“).

1.2 Je nach Vereinbarung überlässt Airclip dem Kunden ein Exemplar der Vertragssoftware auf einem geeigneten Datenträger oder stellt diese im Wege des Downloads bereit. Sofern erforderlich, teilt Airclip dem Kunden die Zugangsdaten für den Log-In in den geschützten Bereich der Website zum Download und/oder den Lizenzschlüssel per E-Mail mit. Der Nutzungsumfang der Vertragssoftware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen, der Produktbeschreibung sowie der Benutzerdokumentation.

2. Rechteeinräumung

2.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht, die Vertragssoftware in dem vertraglich eingeräumten Umfang zu nutzen. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ziffern 2.2. und 2.3. bleiben unberührt.

2.2. Die Rechteeinräumung in Ziffer 2.1, berührt nicht die dem Kunden gesetzlich zwingend zustehenden Nutzungsrechte, insbes. nach § 69d und § 69e UrhG. Sollte das Erstellen einer Sicherungskopie zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich sein, wird der Kunde auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anbringen.

2.3 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Vertragssoftware einem Dritten unter Übergabe der Kaufunterlagen und der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Airclip wird der Kunde die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere aus dieser Ziffer 2 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Client-Server-Lizenzen ist nicht zulässig.

2.4 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Sämtliche Airclip gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte bleiben vorbehalten.

3. Gewährleistung, Verjährung

3.1. Airclip leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Anforderungen aus den Informationen/Unterlagen, die für den Nutzungsumfang der Vertragssoftware maßgeblich sind, nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, den vertraglichen Bestimmungen oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Airclip berechtigt zu sein.

3.2. Der Kunde wird die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel überprüfen und diese bei Vorliegen Airclip unverzüglich mitteilen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt.

3.3. Airclip ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Airclip genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Website zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet, es sei denn, dies führt zu einer unzumutbaren Beeinträchtigungen des Kunden.

3.4. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis/die Vergütung angemessen mindern.

3.5. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Airclip, kann der Kunde unter den in Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

3.6. Bei Mängeln an der Vertragssoftware anderer Hersteller, welche Airclip aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Airclip nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Airclip bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Besonderen Bedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Airclip gehemmt.

3.7. Airclip ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

3.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Software beruhen, ein Jahr ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.


Besondere Bedingungen für die Vermietung von Hardware

Für die Vermietung von Hardware, insbesondere von Drohnen, gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Lieferung

1.1 Vertragsgegenstand ist die Vermietung der vom Kunden gewünschten Hardware ("Mietsache“) gegen Zahlung des im Mietvertrag festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Mietbetrages über die vereinbarte Vertragslaufzeit.

1.2 Die Mietsache wird nur zu dem im Mietvertrag oder im Angebot von Airclip bezeichneten Gebrauch überlassen. Der Kunde ist ohne Erlaubnis von Airclip nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

1.3. Die Mietsache wird auf Verlangen und Kosten des Kunden an diesen versendet. Sollte der Kunde die Annahme der Mietsache verweigern, ist er dennoch zur Zahlung des fälligen Mietbetrages verpflichtet. Im Fall der Selbstabholung gilt Ziffer 1.3 der Besonderen Bedingungen für den Verkauf von Hardware entsprechend.

2. Kaution

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe der Mietsache eine Kaution in Höhe des im Mietvertrag oder im Angebot von Airclip genannten oder anderweitig vereinbarten Betrages an Airclip zu leisten. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche von Airclip aus dem Mietverhältnis, insbesondere solcher aus Beschädigungen der Mietsache, unterlassener Rückgabe oder nicht gezahlter Miete. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.

2.2. Die Kaution ist spätestens bei der Übergabe der Mietsache fällig. Ohne Zahlung der Kaution ist Airclip berechtigt, die Übergabe der Mietsache zu verweigern.

2.3. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache und abschließender Prüfung auf Schäden oder fehlende Zubehörteile wird die Kaution - abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen von Airclip - zurückgezahlt.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung

3.1. Der Vertrag wird fest für die im Mietvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3.2. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Airclip zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Mietsache entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt und die Vertragsverletzung auf eine Abmahnung von Airclip hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

3.3. Endet der Vertrag durch eine fristlose Kündigung von Airclip infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes, so haftet der Kunde für den Schaden, den Airclip dadurch erleidet, dass die Mietsache nach Rückgabe durch den Kunden nicht oder nur billiger weitervermietet werden kann (Mietausfallschaden).

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Mietsache diese auf Vollständigkeit laut Mietvertrag und ordnungsgemäße Funktionalität zu prüfen. Sollten Beanstandungen bestehen, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich Airclip mitzuteilen.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Insbesondere hat er die Anwendungs-, Bedienungs- und Einbauanleitungen zu beachten. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

4.3. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung von Airclip.

5. Erhaltungspflicht von Airclip, Rechte des Kunden bei Mängeln

5.1. Airclip leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Mietsache während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache keine Rechte Dritter entgegenstehen. Airclip wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.

5.2. Der Kunde hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden Airclip unverzüglich anzuzeigen.

5.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache durch Airclip. Hierzu ist Airclip ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann Airclip die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

5.4. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Airclip ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Airclip verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

5.5. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Airclip Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Airclip unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

6. Haftung

6.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.2. Daneben ist eine verschuldensunabhängige Haftung von Airclip nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.

7. Rückgabe

7.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde die Mietsache an Airclip in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

7.2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

7.3. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.


Besondere Bedingungen für die Vermietung von Software

Für Mietverträge über Software gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Lieferung

1.1 Gegenstand einer Softwaremiete ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung des vom Kunden gewünschten Computerprogramms im Objektcode inkl. der zugehörigen Benutzerdokumentation („Vertragssoftware“).

1.2 Je nach Vereinbarung überlässt Airclip dem Kunden ein Exemplar der Vertragssoftware auf einem geeigneten Datenträger oder stellt diese im Wege des Downloads bereit. Sofern erforderlich, teilt Airclip dem Kunden die Zugangsdaten für den Log-In in den geschützten Bereich der Website zum Download und/oder den Lizenzschlüssel per E-Mail mit. Der Nutzungsumfang der Vertragssoftware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen, der Produktbeschreibung sowie der Benutzerdokumentation.

2. Rechteeinräumung

2.1 Der Kunde erhält gegen Zahlung des im Mietvertrag festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Mietbetrages das einfache, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Vertragssoftware in dem vertraglich eingeräumten Umfang. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Kunden.

2.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der ihm überlassenen Kopie der Software zu erstellen. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Ende der Mietzeit zu löschen.

2.3 Darüber hinaus ist der Kunde ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Hersteller der Software oder durch Airclip zugänglich gemacht werden.

2.4 Über die in den Ziffern 2.1. bis 2.3. genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

2.6 Nutzt der Kunde die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Sämtliche Airclip gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte bleiben vorbehalten.

2.7 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden.

2.8 Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung

3.1. Der Vertrag wird zunächst fest für die im Mietvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Mietvertrag verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um weitere 12 Monate, solange nicht eine Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

3.2. Das Recht zur fristlosten Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Airclip zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Mietsache entgegen den vertraglichen Vereinbarungen nutzt und die Vertragsverletzung auf eine Abmahnung von Airclip hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

3.3. Endet der Vertrag durch eine fristlose Kündigung von Airclip infolge eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes, so haftet der Kunde für den Schaden, den Airclip dadurch erleidet, dass die Mietsache nach Rückgabe durch den Kunden nicht oder nur billiger weitervermietet werden kann (Mietausfallschaden).

4. Erhaltungspflicht von Airclip, Rechte des Kunden bei Mängeln

4.1. Airclip leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Mietsache während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache keine Rechte Dritter entgegenstehen. Airclip wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen. Airclip genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Website zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Airclip Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

4.3. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Airclip ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Airclip verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

4.4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Airclip Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Airclip unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

5. Haftung

5.1. Es gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2. Daneben ist eine verschuldensunabhängige Haftung von Airclip nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.

6. Rückgabe

Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Mietvertrages hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern zu entfernen sowie Airclip gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören. Gleiches gilt für überlassene Handbücher und Dokumentationen. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.


Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

Für Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. Schulungen und Übungsanleitungen zum Erlernen und Verbessern von Fähigkeiten zum Fliegen mit Drohnen, gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vorleistungspflicht

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung vom Kunden bis spätestens zum Tag vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu bezahlen. Airclip behält sich anderenfalls vor, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten.

2. Beistellung der Technik

Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Technik, insbesondere Fluggeräte, werden von Airclip zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, seine eigene Technik in der Veranstaltung zu nutzen, sofern diese geeignet ist und fehlerfrei funktioniert.

3. Ausübung des Hausrechts

Bei der Durchführung von Veranstaltungen ist den Anweisungen des Personals von Airclip bzw. des von Airclip eingesetzten Dienstleisters jederzeit Folge zu leisten. Airclip behält sich das Recht vor, Veranstaltungsteilnehmer von der Veranstaltung entschädigungslos auszuschließen bzw. über den eingesetzten Dienstleister ausschließen zu lassen, soweit sie gegen Weisungen verstoßen oder sie nicht befolgen.

4. Leistungserbringung

4.1 Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

4.2 Airclip behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen an den vereinbarten Leistungen ohne Vorankündigung vorzunehmen, die ausschließlich der Verbesserung der Veranstaltung dienen, den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

4.3 Eine Veranstaltung kann von Airclip ganz oder teilweise (z. B. der Praxisteil) aus wichtigem Grund, den Airclip nicht zu vertreten hat (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Unmöglichkeit des Flugs infolge schlechten Wettereinflüssen und/oder nicht ausreichenden Sichtverhältnissen), auch kurzfristig abgesagt oder vorzeitig beendet werden. Hierüber wird Airclip den Kunden unverzüglich informieren und einen Ersatztermin anbieten. Der Kunde kann alternativ zur Teilnahme an diesem Ersatztermin vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung der bezahlten Veranstaltungsgebühren (ggf. unter Berücksichtigung der anteiligen Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen) verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.4 Der Kunde hat das Recht, im Falle seiner Verhinderung eine geeignete Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle die Dienste von Airclip in Anspruch nennt. Die Ersatzperson ist Airclip bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bekanntzugeben. Der Austausch des Teilnehmers befreit den Kunden jedoch nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung, Schuldner dieser bleibt der Kunde. Die Benennung einer Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht.

5. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Allerdings erstattet Airclip in diesem Fall dem Kunden lediglich 75 % der vereinbarten Vergütung, sofern der Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Anschließend beträgt die Erstattung 50 % der vereinbarten Vergütung, sofern der Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer späteren Absage ist eine Erstattung der vereinbarten Vergütung vollständig ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde ohne Absage nicht zur Veranstaltung erscheint.


Besondere Bedingungen für die Durchführung von Reparaturarbeiten

Für Verträge über die Durchführung von Reparaturarbeiten gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Instandsetzung der Hardware (z.B. einer Drohne) des Kunden auf Grundlage eines zuvor erstellten Kostenvoranschlages. Hierfür ist vom Kunden zunächst eine Reparaturanfrage, z.B. über die Website von Airclip, zu stellen, in welcher der Typ der Hardware sowie eine Problembeschreibung anzugeben sind. Es werden nur Reparaturarbeiten zu derjenigen Hardware angeboten, die auf der Website von Airclip im Auswahlmenü angegeben ist.

1.2 Im Anschluss an die Reparaturanfrage erhält der Kunde von Airclip eine E-Mail, mit welcher ihm der Eingang bestätigt und er zur Übergabe der Hardware gebeten wird. Sollte Airclip die Reparaturanfrage ausnahmsweise nicht bearbeiten können, wird dies dem Kunden stattdessen unverzüglich mitgeteilt.

1.3 Nach Übergabe der Hardware an Airclip, welche auf Kosten und Gefahr des Kunden durch Übersendung oder Abgabe in den Geschäftsräumen von Airclip erfolgt, erstellt Airclip einen Kostenvoranschlag und übermittelt diesen an den Kunden per E-Mail.

1.4 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden zustande, welche binnen 7 Tagen nach Zugang des Kostenvoranschlages zu erfolgen hat.

1.5 Die Erstellung des Kostenvoranschlags ist kostenpflichtig, sofern hierauf von Airclip (z.B. im Rahmen der Reparaturanfrage über die Website) ausdrücklich hingewiesen wurde.

2. Leistungsumfang

2.1 Der genaue Umfang der Reparaturleistungen ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag.

2.2 Airclip ist an den im Kostenvoranschlag angegebenen Preis nicht fest gebunden, sofern sich im Verlauf der Reparatur herausstellt, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren.

2.3 Überschreiten die voraussichtlichen Kosten den im Kostenvoranschlag angegebenen Betrag um mehr als 20 %, ist Airclip verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren. Der Kunde kann in diesem Fall binnen einer Woche ab Zugang der Mitteilung entscheiden, ob er den Vertrag zu den geänderten Bedingungen fortsetzen oder kündigen will. Entscheidet sich der Kunde für die Kündigung, hat er die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.

2.4 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden darf Airclip die Reparatur nur fortsetzen, wenn die Kostenerhöhung nicht mehr als 20 % beträgt.

2.5 Ergibt sich während der Reparatur, dass die Hardware irreparabel oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten reparabel ist und lehnt der Kunde in diesem Fall die weitere Reparaturleistung ab, wird die Hardware auf Kosten des Kunden entsorgt, sofern der Kunde diese nicht nach Mitteilung durch Airclip innerhalb von 14 Tagen abholt und er von Airclip in der Mitteilung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Kunde bleibt verpflichtet, die bis zur Feststellung der Irreparabilität erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat Airclip alle zur Reparatur erforderlichen Informationen und Zugänge zur Hardware rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4. Abnahme

4.1. Nach Abschluss der Reparatur zeigt Airclip dem Kunden die Fertigstellung an. Die Rückgabe der Hardware an den Kunden und Abnahme der Reparaturleistungen erfolgt am Geschäftssitz von Airclip. Auf Wunsch sowie auf Kosten des Kunden sendet Airclip ihm die reparierte Hardware zu. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht in diesem Fall mit der Übergabe der Hardware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von Airclip auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird Airclip eine Transportversicherung abschließen. Bei Selbstabholung wird dem Kunden eine Frist von 14 Tagen nach Mitteilung der erfolgten Reparatur eingeräumt, anderenfalls gerät der Kunde in Annahmeverzug und wird die Hardware von Airclip gelagert. Airclip ist berechtigt, angemessene Lagerkosten in Höhe von 5,00 €/Tag bei Überschreitung der genannten Frist in Rechnung zu stellen.

4.2. Im Fall der Rücksendung der reparierten Hardware an den Kunden gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich wesentliche Mängel rügt.

5. Pfandrecht

5.1 Airclip steht wegen der Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

5.2. Gesetzliche Pfandrechte von Airclip bleiben hiervon unberührt.

6. Gewährleistung, Verjährung

6.1 Weisen die Reparaturleistungen von Airclip Mängel auf, kann der Kunde verlangen, dass Airclip binnen einer angemessenen Frist diese Mängel beseitigt. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich zu erheben.

6.2 Airclip wird Mängel nach eigener Wahl durch eine Nachbesserung beseitigen oder die mangelhafte Leistung durch eine neue Leistung ersetzen. Airclip kann hierbei eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen, soweit und solange dies für den Kunden zumutbar ist.

6.3 Der Kunde unterstützt Airclip auf dessen Anforderung ohne gesonderte Vergütung in zumutbarem Umfang bei der Mangelbehebung.

6.4 Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die vereinbarte Vergütung in einem angemessenen Umfang herabzusetzen oder bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels vom Vertrag zurückzutreten. Das Fehlschlagen der Nacherfüllung bemisst sich nach der Komplexität der betroffenen Leistungen und des jeweiligen Reparaturgegenstandes insgesamt und liegt nicht bereits bei einem einmaligen erfolglosen Nachbesserungsversuch vor.

6.5 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Leistungen von Airclip verändert hat und nicht nachweist, dass die Änderung nicht ursächlich für den Mangel war oder die Mangelbeseitigung durch die Änderung mehr als nur unwesentlich erschwert wird.

6.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Für Teilleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme der jeweiligen Teilleistung. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, ein 12 Monate ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.


Besondere Bedingungen für die Durchführung von Wartungsarbeiten

Für Verträge über die Durchführung von Wartungsarbeiten gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Wartungsarbeiten an der Hardware (z.B. einer Drohne) des Kunden entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Website von Airclip durch den Hersteller der Hardware. Es werden nur Wartungsarbeiten zu derjenigen Hardware angeboten, die auf der Website von Airclip im Auswahlmenü angegeben ist.

1.2 Für den Abschluss des Vertrages über die Durchführung der Wartungsarbeiten gelten die Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffern 2. und 3.).

2. Leistungsumfang

Der genaue Umfang der Wartungsleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von Airclip in Abhängigkeit des vom Kunden gewünschten Service-Level.

3. Rücksendung

Nach Durchführung der Wartungsleistungen sendet der Hersteller der Hardware diese an die vom Kunden angegeben Adresse zurück. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Hardware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Herstellers auf den Kunden über.

4. Geltung der Besonderen Bedingungen für die Durchführung von Reparaturarbeiten

Im Übrigen gelten für Verträge über die Durchführung von Wartungsarbeiten die Besonderen Bedingungen für die Durchführung von Reparaturarbeiten entsprechend.



Besondere Bedingungen für die Airclip Cloud 

Für Verträge über die Nutzung der Airclip Cloud Service Software gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

1.1 Airclip bietet dem Kunden die zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Nutzungsmöglichkeit der jeweils aktuellsten Version der „Airclip Cloud Service“ Software („Software“) über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser sowie die entsprechende Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von Airclip.

1.2 Der Nutzungsvertrag kommt durch Abschluss des Onlineregistrierungsvorgangs und Freischaltung des Nutzerkontos durch Airclip zustande. Hierzu ist vom Kunden das über die Airclip Cloud bereitgehaltene Registrierungsformular vollständig auszufüllen. Mit dem Anklicken des Buttons „Konto anlegen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Unmittelbar im Anschluss erhält der Kunde eine automatische Zugangsbestätigung per E-Mail, die gleichzeitig als Annahmeerklärung von Airclip gilt und zum Vertragsschluss führt. Ab Zugang der E-Mail ist der Kunde zur Nutzung der Software im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Kunde vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links und Festlegen eines individuellen Passworts bestätigen. Geschieht dies nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der E-Mail, muss Airclip davon ausgehen, dass die Registrierung missbräuchlich vorgenommen wurde und wird hieraufhin die bei der Registrierung angegebenen Daten löschen. Ein Vertrag ist kommt in diesem Fall nicht zustande.

1.3 Die Erstellung des Nutzerkontos ist kostenfrei. Weitere Leistungen von Airclip im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden werden nach Einzelleistungen abgerechnet („Pay-per-Project“). Es besteht keine Verpflichtung, Airclip mit bestimmten Projektleistungen (z.B. Datenauswertungen oder Modellerstellungen) zu beauftragen. Die Abrechnung der beauftragten Projekte erfolgt monatlich.

1.4 Sofern Airclip dem Kunden beispielsweise über die Gewährung von Rabatten die Möglichkeit bietet, ein Guthaben auf seinem Kundenkonto zu führen, wird Airclip seine fälligen Vergütungsansprüche zunächst mit einem vorhandenem Guthaben verrechnen. Rabatte, die Airclip freiwillig gewährt, werden ausschließlich als Guthaben zur Verrechnung mit zukünftigen Vergütungsansprüchen dem Kundenkonto gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Reduzierung der Vergütung für die rabattierte Leistung besteht nicht.

1.5 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet Airclip nicht.

2. Leistungen von Airclip

2.1 Airclip gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Rahmen der Produktpräsentation auf der Website von Airclip sowie den Angaben innerhalb der Software.

2.2 Airclip kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Airclip wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren.

2.3 Airclip wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

2.4 Airclip wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Airclip treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

2.5 Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern von Airclip abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

2.6 Airclip gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Airclip. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Airclip im Rechenzentrum maßgeblich.

3. Nutzungsumfang und -rechte

3.1 Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Zugangs beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

3.2 Der Kunde darf die Software für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden und nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist Airclip unverzüglich mitzuteilen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte und Daten hochzuladen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde wird Airclip von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Hochladen auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

4.4 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

5. Gewährleistung

5.1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

5.2. Der Kunde hat Airclip jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

5.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

6. Vertragslaufzeit, Beendigung

6.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit sowie von Airclip mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

6.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende mit Hilfe der Software zu exportieren. Airclip wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.

7. Datenschutz

Sofern und soweit Airclip im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird Airclip die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

8. Verarbeitung von Rohdaten des Kunden (Projektaufträge)

8.1. Der Kunde kann über die Airclip Cloud eigene aufgezeichnete Rohdaten hochladen und anhand von diesen sowie weiteren Geoinformationen digitale Vermessungsdienstleistungen durch Airclip durchführen lassen, deren Ergebnisse dem Kunden in einer Exportdatei über die Airclip Cloud zur Verfügung gestellt werden („Projektauftrag“).

8.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Projektauftrages kommt zustande, sobald der Kunde nach dem Hochladen der erforderlichen Daten über die Airclip Cloud den Button „Projekt hochladen“ betätigt. Damit erklärt der Kunde verbindlich, den entsprechenden Projektauftrag zu den im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden technischen, preislichen und vertraglichen Rahmenbedingungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung innerhalb der Software abzuschließen.

8.3. Airclip kann die Erstellung des Modells und die Anfertigung weiterer Rechenaufgaben nur anhand der bereitgestellten Rohdaten und Geoinformationen vornehmen. Etwaige Übermittlungs-, Vermessungs- oder Ausführungsfehler liegen in der Verantwortung des Kunden. Airclip übernimmt daher keine Verantwortung für ein fehlerhaftes Modell oder fehlerhafte Maße in den erstellten Modellen, sofern der Fehler auf Abweichungen in den Rohdaten zurückzuführen ist und ein Rechen- oder sonstiger Fehler von Airclip nicht vorliegt. Gleiches gilt, wenn falsche, manipulierte oder unzureichende Geoinformationen übermittelt wurden, die die Erstellung eines maßhaltigen Modells verhindern oder eine Maßhaltigkeit dadurch nicht vorliegen kann. In diesem Fall muss der Kunde neue Rohdaten hochladen, die wiederum von Airclip verarbeitet werden.

8.4. Airclip unterzieht die anhand der Daten des Kunden erstellten Modelle einer Qualitätskontrolle. Sollte ein Modell nicht die übliche Beschaffenheit aufweisen, informiert Airclip den Kunden darüber per E-Mail. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, das Modell abzulehnen oder trotz der Qualitätsbedenken von Airclip freizugeben. Für den Fall der Ablehnung gilt der Projektauftrag als einvernehmlich aufgehoben, sodass die wechselseitigen Vertragspflichten der Parteien rückwirkend entfallen und der Kunde somit auch nicht die vereinbarte Vergütung schuldet. Sollte der Kunde trotz der von Airclip aufgezeigten Fehler mit dem Modell zufrieden sein und dieses freigegeben haben, gilt das Modell als genehmigt und stehen dem Kunden insoweit keine Rechte zu. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer von Airclip mit der Fehleranzeige gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt sein Schweigen als Ablehnung mit der Folge, dass der Projektauftrag aufgehoben ist. Hierauf wird Airclip den Kunden im Rahmen der Fristsetzung hinweisen.

8.5. Ergebnis der Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Rohdaten ist ein maßhaltiges Modell, das dem Kunden in einem gängigen Format entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Leistungsbeschreibung innerhalb der Software zur Verfügung gestellt wird. Hierüber informiert Airclip den Kunden per E-Mail. Der Kunde kann die Leistungsergebnisse erfolgreicher Projekte jederzeit über sein Nutzerkonto abrufen. Airclip behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte nach Ablauf von zwei Jahren zu archivieren.

8.6. Airclip kann die Bereitstellung des Modells zurückhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten Vergütung in Verzug ist.

8.7. Weisen die Leistungen von Airclip Mängel auf, kann der Kunde verlangen, dass Airclip binnen einer angemessenen Frist diese Mängel ohne zusätzliche Kosten beseitigt. Airclip wird Mängel nach eigener Wahl durch eine Nachbesserung beseitigen oder die mangelhafte Leistung durch eine neue Leistung ersetzen. Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die vereinbarte Vergütung in einem angemessenen Umfang herabzusetzen oder bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels vom Vertrag zurückzutreten. Das Fehlschlagen der Nacherfüllung bemisst sich nach der Komplexität der betroffenen Leistungen und des jeweiligen Modells und liegt nicht bereits bei einem einmaligen erfolglosen Nachbesserungsversuch vor.

8.8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Leistungen von Airclip verändert hat und nicht nachweist, dass die Änderung nicht ursächlich für den Mangel war oder die Mangelbeseitigung durch die Änderung mehr als nur unwesentlich erschwert wird.

8.9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, beginnend mit der Bereitstellung der Leistungsergebnisse des Projektauftrages im Nutzerkonto des Kunden innerhalb der Software. Für Teilleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit der Bereitstellung der jeweiligen Teilleistung. Ebenso beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, ein 12 Monate ab genanntem Zeitpunkt. Dies gilt jeweils nicht in Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

8.10. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Gründe nach § 648 BGB, kann Airclip nach seiner Wahl die Ansprüche nach § 648 BGB oder stattdessen für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn neben der Vergütung für die schon erbrachten Leistungen einen Pauschbetrag i.H.v. 50 % der für die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen geschuldeten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Airclip nach § 648 zustehende Betrag niedriger ist.



Besondere Bedingungen für die Vermessungsleistungen

Für Verträge über die Durchführung von Vermessungsleistungen durch Airclip mittels eigener Drohnen einschließlich der Datenbearbeitung sowie der Bereitstellung der Ergebnisse der digitalen Vermessungsdienstleistungen („Projektauftrag“) gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende besondere Bedingungen:

1. Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen aus Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Die Ergebnisse der Vermessungsdienstleistungen von Airclip werden dem Kunden in einer Exportdatei über sein Nutzerkonto zur Airclip Cloud oder per E-Mail zur Verfügung gestellt und gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel in Textform anzeigt. Über die Bereitstellung der Ergebnisse im Nutzerkonto informiert Airclip den Kunden per E-Mail.

3. Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Vermessungsleistungen Änderungen von Inhalt und Umfang dieser verlangen. Airclip wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist Airclip berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen und die Leistungen auf der Grundlage des ursprünglichen Auftrages fortzusetzen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen hinsichtlich der Vergütung und des Zeitablaufs schriftlich festzuhalten.

4. Nachträgliche Änderungen an bereits erbrachten und zur Verfügung gestellten Vermessungsleistungen erbringt Airclip auf der Grundlage eines erneuten entgeltlichen Auftrages, es sei denn, es handelt sich um Leistungen im Rahmen der Gewährleistung von Airclip.

5. Airclip ist berechtigt, den Beginn seiner vertraglichen Leistungen vom Eingang einer angemessenen Anzahlung abhängig zu machen.

6. Im Übrigen gelten für Verträge über die Durchführung von Vermessungsleistungen die Regelungen über die Verarbeitung von Rohdaten des Kunden aus Ziffer 8 der Besonderen Bedingungen für die für die Airclip Cloud entsprechend.