Drohnenwissen
Darf ich höher als 120 m in der Nähe eines Hindernisses fliegen, z.B. Turm, Gebäude, Schornstein oder Windenergie-Anlage? (EU-Drohnenverordnung)
Ja, unter drei Bedingungen gleichzeitig:
- Sie bewegen sich im Umkreis von 50 m um das Hindernis.
- Das Hindernis ist mindestens 105 m hoch.
- Sie haben die Erlaubnis des dafür Verantwortlichen.
Dann dürfen Sie bis 15 m über die Spitze des Hindernisses steigen.
Am 368 m hohen Berliner Fernsehturm heißt das: eine Befliegung bis 383 m ist zulässig, sofern der Betreiber zustimmt. Für Windenergieanlagen, Schornsteine, Sendemasten und Hochhäuser ist diese Regel der praktisch wichtigste Teil der Höhenvorschrift – ohne sie wäre eine Inspektion der oberen Hälfte gar nicht möglich.
Die Zustimmung schriftlich einholen. Sie ist Tatbestandsmerkmal, nicht Höflichkeit: Ohne sie ist der Flug über 120 m auch dann unzulässig, wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.
In Kontrollzonen gilt zusätzlich
Liegt das Hindernis in der Kontrollzone eines Verkehrsflughafens, greift seit dem 6. August 2026 eine eigene Erleichterung der DFS: Bleiben Sie innerhalb von 30 m seitlich und 15 m oberhalb eines Hindernisses, brauchen Sie keine Einzelfreigabe. Mehr dazu im Beitrag zu den Kontrollzonen.