Drohnenwissen
Welche Regeln gelten für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen?
Bis zum 5. August 2026 galt eine pauschale Freigabe: Drohnenflüge in Kontrollzonen waren bis 50 m über Grund ohne Einzelfreigabe möglich. Diese Regelung ist abgelöst. Seit dem 6. August 2026 gilt die NfL 2026-1-3960 der Deutschen Flugsicherung, und sie ersetzt den einen Pauschalwert durch ein gestaffeltes Modell.
Vier Zonen statt einer Pauschale
Jede Kontrollzone der 15 größten deutschen Verkehrsflughäfen ist jetzt in vier Zonen unterteilt:
- Zone 1 – über dem Flughafen selbst und im Umkreis von 1 km, dazu die Bereiche an den Start- und Landebahnen: Ein Flug ist nur mit individueller Freigabe möglich.
- Zone 2 – innerhalb des 4-km-Kreises: bis 25 m über Flugplatzhöhe oder Grund.
- Zone 3 – innerhalb des 6-km-Kreises: bis 45 m.
- Zone 4 – die übrige Kontrollzone: bis 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, je nachdem, welcher Wert höher liegt.
Betroffen sind die Kontrollzonen von Berlin Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt-Weimar, Frankfurt Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.
Neu: hindernisnahes Fliegen ohne Einzelfreigabe
Bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt innerhalb von 30 m seitlich und 15 m oberhalb eines Hindernisses, ist der Flug automatisch freigegeben. Für Dach-, Fassaden- und Anlageninspektionen im Flughafenumfeld ist das die praktisch wichtigste Neuerung – Einsätze, die vorher an der 50-m-Grenze scheiterten, sind damit ohne Vorlauf möglich.
So beantragen Sie eine Einzelfreigabe
Individuelle Freigaben stellen Sie online über das AIS-Portal der DFS. Planen Sie rund 14 Tage Bearbeitungszeit ein – wer kurzfristig disponiert, sollte das im Angebot berücksichtigen. Welche Zone für Ihren Startpunkt gilt, sehen Sie im dipul-Portal.
Wichtig: Die DFS prüft ausschließlich, ob Ihr Flug mit dem bemannten Flugverkehr vereinbar ist. Ob Sie alle übrigen Vorgaben einhalten – Abstände zu Wohngrundstücken, Industrieanlagen oder Behörden – prüft sie nicht. Dafür bleiben Sie verantwortlich.
Sie sind unsicher, welches Verfahren Ihr Vorhaben braucht? Wir ordnen das im Gespräch ein und begleiten Sie durch die Antragstellung – nehmen Sie Kontakt auf.