Ist das Fliegen über fremden Grundstücken erlaubt?

Drohnenwissen

Ist das Fliegen über fremden Grundstücken erlaubt?

Nach § 1 LuftVG ist die Nutzung des Luftraums grundsätzlich frei. Luftraum lässt sich nicht kaufen, mieten oder pachten – ein Grundstückseigentümer besitzt also nicht den Himmel über seinem Garten. Über fremde Grundstücke zu fliegen ist deshalb im Ausgangspunkt erlaubt.

Die entscheidende Einschränkung steht in § 21h LuftVO: Über Wohngrundstücken dürfen Sie nur mit Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten fliegen, sobald Ihre Drohne mehr als 250 g wiegt oder mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann – eine Kamera genügt dafür. Das trifft auf praktisch jede gewerblich eingesetzte Drohne zu.

Gehört das Grundstück mehreren Parteien oder ist es vermietet, brauchen Sie die Zustimmung aller Betroffenen. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie starten – im Streitfall zählt, was Sie belegen können. Eine Vorlage für die Überflugerlaubnis stellen wir Ihnen bereit.

Davon zu trennen ist die Frage, was Sie mit den Aufnahmen anschließend machen dürfen. Ein erlaubter Überflug bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Bilder veröffentlichen oder kommerziell verwerten dürfen.

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