Sind Fotoaufnahmen von Gebäuden, Plätzen und Parks gestattet?

Zur privaten Nutzung ohne Veröffentlichung sind Fotos aller Art solange erlaubt, wie dabei keine Gesetze verletzt werden, zum Beispiel durch Missachtung der Privatsphäre.

Für Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung ist es gemäß Panoramafreiheit erlaubt, die Seiten von Gebäuden, Plätzen und Parks zu fotografieren, die von öffentlich zugänglichen Bereichen aus ohne Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen einsehbar sind. Kommen Hilfsmittel, etwa eine Drohne, zum Einsatz, muss beachtet werden, dass Gebäude etc., die nicht dem Alltagsbild entsprechen, urheberrechtlich geschützt sein könnten, beispielsweise durch den Architekten.

Wird auf dem Foto ein anderes Objekt abgebildet, sind Gebäude, Parks und Plätze als Beiwerk erlaubt.

Drohnenwissen

Sind Fotoaufnahmen von Gebäuden, Plätzen und Parks gestattet?

Zur privaten Nutzung ohne Veröffentlichung sind Fotos aller Art solange erlaubt, wie dabei keine Gesetze verletzt werden, zum Beispiel durch Missachtung der Privatsphäre.

Für Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung ist es gemäß Panoramafreiheit erlaubt, die Seiten von Gebäuden, Plätzen und Parks zu fotografieren, die von öffentlich zugänglichen Bereichen aus ohne Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen einsehbar sind. Kommen Hilfsmittel, etwa eine Drohne, zum Einsatz, muss beachtet werden, dass Gebäude etc., die nicht dem Alltagsbild entsprechen, urheberrechtlich geschützt sein könnten, beispielsweise durch den Architekten.

Wird auf dem Foto ein anderes Objekt abgebildet, sind Gebäude, Parks und Plätze als Beiwerk erlaubt.