Drohnenwissen
Was ist bei Start- und Landeplätzen zu beachten?
Für Start und Landung brauchen Sie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers oder einer verfügungsberechtigten Person. Bei Auftragsarbeiten im Sinne des Kunden ist das in der Regel unproblematisch.
Um Dritte nicht zu gefährden, sichern Sie den Start- und Landeplatz sinnvollerweise ab – durch eine Absperrung oder eine Hilfsperson. Eine Hilfsperson kann zusätzlich bei der Kamerabedienung unterstützen oder interessierten Passanten den Grund der Befliegung erklären, während Sie sich aufs Fliegen konzentrieren.
Die benötigte Fläche hängt von den Umgebungsbedingungen und der Größe des Fluggeräts ab. Beachten Sie zusätzlich stets die Abstandsregeln zu Bundesverkehrswegen, Flugplätzen und anderen geschützten Bereichen.