Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel beschreibt, dass der Betrieb in einer Flughöhe gleich oder kleiner dem seitlichem / horizontalen Abstand zwischen UAS und unbeteiligten Personen stattfindet. Die Sicherheit der unbeteiligten Personen hat höchste Priorität.

Im Zusammenhang mit den Geozonen laut §21h LuftV0 spielt ebenfalls die 1:1 Regel eine Rolle. Der Abstand von 100 m zu Infrastrukturen wie Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen kann bis zu 10 m verringert werden, wenn 1:1 eingehalten wird. Das bedeutet, die Flughöhe ist beim Betrieb von 15 m seitlichen Abstand zur Bundesstraße auf 15 m beschränkt. Bei 30 m seitlichen Abstand ist die Flughöhe auf 30 m beschränkt, usw.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Abstandsregelungen innerhalb der Kategorie "offen", können Sie hier nachlesen.

(Stand 06.02.2024)

Drohnenwissen

Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel beschreibt, dass der Betrieb in einer Flughöhe gleich oder kleiner dem seitlichem / horizontalen Abstand zwischen UAS und unbeteiligten Personen stattfindet. Die Sicherheit der unbeteiligten Personen hat höchste Priorität.

Im Zusammenhang mit den Geozonen laut §21h LuftV0 spielt ebenfalls die 1:1 Regel eine Rolle. Der Abstand von 100 m zu Infrastrukturen wie Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen kann bis zu 10 m verringert werden, wenn 1:1 eingehalten wird. Das bedeutet, die Flughöhe ist beim Betrieb von 15 m seitlichen Abstand zur Bundesstraße auf 15 m beschränkt. Bei 30 m seitlichen Abstand ist die Flughöhe auf 30 m beschränkt, usw.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Abstandsregelungen innerhalb der Kategorie "offen", können Sie hier nachlesen.

(Stand 06.02.2024)