Was besagt die 1:1 Regel?

Drohnenwissen

Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1-Regel besagt: Die Flughöhe darf den seitlichen Abstand nicht übersteigen. Wer 15 m neben einem Objekt fliegt, darf maximal 15 m hoch fliegen; bei 30 m Abstand sind 30 m Höhe zulässig. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Fällt die Drohne aus, soll sie nicht auf das Geschützte stürzen.

Wo sie praktisch greift

Am wichtigsten ist sie bei den geografischen Gebieten nach § 21h LuftVO. Zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen gilt grundsätzlich ein Abstand von 100 m. Halten Sie die 1:1-Regel ein, dürfen Sie bis auf 10 m heran. Für Befliegungen entlang von Verkehrswegen macht das den Unterschied zwischen „geht nicht“ und „geht ohne Antrag“.

Daneben taucht dasselbe Prinzip als Faustregel für den Abstand zu unbeteiligten Personen auf. Dort ersetzt es aber nicht die Abstandsvorgaben Ihrer Unterkategorie – A1, A2 und A3 gelten unverändert weiter.

Die Abstandsregeln der offenen Kategorie erklären wir in einem eigenen Beitrag.

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