Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel besagt, dass der Betrieb in einem seitlichem Abstand von mindestens 10 m zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen)
  • Bundeswasserstraßen
  • Bahnanlagen

durchführt werden darf, sofern die Höhe der Drohne über Grund stets kleiner als der seitliche Abstand ist. Der zügige Überflug (ohne Verweilen) ist auch in einer Mindesthöhe von 50 möglich.

Beispiel: Möchte man in einer Höhe von 25 m an einer Bahnanlage fliegen, muss ein seitlicher Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Ein zügiges Überfliegen, also in Bewegung, ohne über dem Objekt zu verweilen, ist ab einer Höhe von 50 m erlaubt. Die Vorschrift, 100 m über Grund (AGL) nicht zu überschreiten, ist neben den anderen Betriebsverboten aber weiterhin zu beachten.

Mit der EU-Drohnenverordnung kommen neue Richlinien zum Tragen!

Drohnenwissen

Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel besagt, dass der Betrieb in einem seitlichem Abstand von mindestens 10 m zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen)
  • Bundeswasserstraßen
  • Bahnanlagen

durchführt werden darf, sofern die Höhe der Drohne über Grund stets kleiner als der seitliche Abstand ist. Der zügige Überflug (ohne Verweilen) ist auch in einer Mindesthöhe von 50 möglich.

Beispiel: Möchte man in einer Höhe von 25 m an einer Bahnanlage fliegen, muss ein seitlicher Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Ein zügiges Überfliegen, also in Bewegung, ohne über dem Objekt zu verweilen, ist ab einer Höhe von 50 m erlaubt. Die Vorschrift, 100 m über Grund (AGL) nicht zu überschreiten, ist neben den anderen Betriebsverboten aber weiterhin zu beachten.

Mit der EU-Drohnenverordnung kommen neue Richlinien zum Tragen!