Welche Ausnahmen gibt es für Betriebsverbote?

Drohnenwissen

Welche Ausnahmen gibt es für Betriebsverbote?

Bei den örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörden kann eine Ausnahmeerlaubnis beantragt werden. Schauen Sie dazu einfach in den anderen FAQ-Artikeln nach.

Es gibt unter anderem eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

Des Weiteren sind einzelne Regelungen innerhalb des §21h LuftVO festgehalten, unter welchen Bedingungen Flüge möglich sind.

Besonders gilt der §21k LuftVO für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Der Betrieb im Zusammenhang mit Not- und Unglücksfällen ist außerhalb der Regelungen von §21h LuftVO möglich. Näheres zur Begriffsbestimmung können Sie hier nachlesen. Das bedeutet, nur als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr können Sie nicht im privaten Bereich auf die festgelegten Verbote verzichten.

(Stand: 21.02.2024)

 

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