Drohnenwissen
Was ist eine Allgemeinverfügung?
Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Regelung, die – anders als eine Einzelerlaubnis – nicht für eine Person, sondern für einen ganzen Personenkreis oder ein ganzes Gebiet gilt. Vor 2021 nutzten die Landesluftfahrtbehörden Allgemeinverfügungen häufig, um pauschale Ausnahmen von den damaligen Betriebsverboten der Landes-Luftverkehrsordnung zu ermöglichen, ohne jeden Antrag einzeln zu bearbeiten.
Mit der EU-Drohnenverordnung ist diese Funktion seit 2021 größtenteils entfallen: Die Betriebsverbote und ihre Ausnahmen ergeben sich heute direkt aus § 21h ff. LuftVO und den geografischen UAS-Gebieten nach dipul. Mehrere Bundesländer – dokumentiert etwa für Baden-Württemberg – haben ihre alten Allgemeinverfügungen deshalb ausdrücklich aufgehoben.
Eine Ausnahme bildet Bayern: Die beiden bayerischen Luftämter haben 2024 neue Allgemeinverfügungen nach § 21i LuftVO erlassen, die für ganz Bayern ohne Einzelantrag gelten. Details dazu finden Sie in unserer Länderübersicht zu Erlaubnis und Betriebsgenehmigung.
Verwechseln Sie eine Allgemeinverfügung nicht mit einer NfL (Nachricht für Luftfahrer) – dazu mehr in unserem separaten Beitrag.