Zum Hauptinhalt springen Zur Produktliste springen Zur Topbar springen Zur Suche springen Zum Menü springen Zum Footer springen

Drohnenwissen

Was ist eine Allgemeinverfügung?

Eine Allgemeinverfügung ist eine behördliche Regelung, die – anders als eine Einzelerlaubnis – nicht für eine Person, sondern für einen ganzen Personenkreis oder ein ganzes Gebiet gilt. Vor 2021 nutzten die Landesluftfahrtbehörden Allgemeinverfügungen häufig, um pauschale Ausnahmen von den damaligen Betriebsverboten der Landes-Luftverkehrsordnung zu ermöglichen, ohne jeden Antrag einzeln zu bearbeiten.

Mit der EU-Drohnenverordnung ist diese Funktion seit 2021 größtenteils entfallen: Die Betriebsverbote und ihre Ausnahmen ergeben sich heute direkt aus § 21h ff. LuftVO und den geografischen UAS-Gebieten nach dipul. Mehrere Bundesländer – dokumentiert etwa für Baden-Württemberg – haben ihre alten Allgemeinverfügungen deshalb ausdrücklich aufgehoben.

Eine Ausnahme bildet Bayern: Die beiden bayerischen Luftämter haben 2024 neue Allgemeinverfügungen nach § 21i LuftVO erlassen, die für ganz Bayern ohne Einzelantrag gelten. Details dazu finden Sie in unserer Länderübersicht zu Erlaubnis und Betriebsgenehmigung.

Verwechseln Sie eine Allgemeinverfügung nicht mit einer NfL (Nachricht für Luftfahrer) – dazu mehr in unserem separaten Beitrag.

Barrierefreiheit

Für eine leichtere Bedienbarkeit
Das ist ein Beispieltext. Der Beispieltext hilft dir, die Wirkung der Einstellungen besser zu erkennen.

Willkommen!

Einloggen oder Konto anlegen.
Anmelden für registrierte Kunden

Vergleichsliste

Füge Produkte zur Vergleichsliste hinzu, um diese zu vergleichen.
Bitte fügen Sie mindestens zwei Artikel zur Vergleichsliste hinzu.

Merkzettel

Deine Lieblingsprodukte

Hier findest du deine Wunschlisten:

Suchen

Keine Ergebnisse
Ergebnisse für:
Geben Sie mindestens 2 Buchstaben ein

Headline

Eine Subline
static content
static content
start
Ende

Another Headline

Eine Subline
Body Content