Gibt es eine Allgemeinverfügung für Rheinland-Pfalz?

Für Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine Allgemeinverfügung. Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig gemäß § 21a oder Ausnahmen von Betriebsverboten nach § 21b der LuftVO nötig, muss eine Erlaubnis/Ausnahme von der LuftVO beantragt werden. Sollte eine zuständige Stelle, wie Betreiber, Eigentümer o.Ä. den Flug gestatten, ist gegebenenfalls keine Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörde nötig.

Seit 01.01.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung inkraft getreten! Dadurch ist für Flüge in der Kategorie "Open" auch dann eine Erlaubnis/Ausnahme nötig, wenn dieser eine Geo-Zone gemäß § 21a oder § 21b der LuftVO betrifft.

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Rheinland-Pfalz?

Für Rheinland-Pfalz gibt es aktuell keine Allgemeinverfügung. Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig gemäß § 21a oder Ausnahmen von Betriebsverboten nach § 21b der LuftVO nötig, muss eine Erlaubnis/Ausnahme von der LuftVO beantragt werden. Sollte eine zuständige Stelle, wie Betreiber, Eigentümer o.Ä. den Flug gestatten, ist gegebenenfalls keine Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörde nötig.

Seit 01.01.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung inkraft getreten! Dadurch ist für Flüge in der Kategorie "Open" auch dann eine Erlaubnis/Ausnahme nötig, wenn dieser eine Geo-Zone gemäß § 21a oder § 21b der LuftVO betrifft.