Was ist aus den alten Aufstiegserlaubnissen geworden?

Drohnenwissen

Was ist aus den alten Aufstiegserlaubnissen geworden?

Sie sind abgelaufen. Aufstiegserlaubnisse und Allgemeinverfügungen aus der Zeit vor der EU-Drohnenverordnung galten übergangsweise weiter, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021. Ein Dokument aus dieser Zeit hat heute keine Wirkung mehr.

Auch der Begriff selbst ist überholt: Aus der Aufstiegserlaubnis wurde 2017 die Betriebserlaubnis, seit 2021 spricht man in der speziellen Kategorie von der Betriebsgenehmigung.

Was heute an ihre Stelle tritt

  • Offene Kategorie: Können Sie die Vorgaben für geografische Gebiete nicht einhalten, brauchen Sie eine Einzel- oder Allgemeinerlaubnis nach § 21i LuftVO bei der Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes.
  • Spezielle Kategorie: Betriebsgenehmigung nach § 21b LuftVO, in der Regel auf Basis einer SORA-Risikoanalyse. Zuständig ist für zwölf Bundesländer das Luftfahrt-Bundesamt, sonst die Landesbehörde.

Eine Ausnahme gibt es: Alte Betriebserlaubnisse für Modellfluggelände bestehen fort, solange sie nicht widerrufen wurden. Sie betreffen aber nur den Vereinsmodellflug, nicht den gewerblichen Drohnenbetrieb.

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