Verliert mein alter nationaler Drohnenführerschein seine Gültigkeit?

Die bereits erteilten Kenntnisnachweise gemäß §21d LuftVO sind ab sofort nicht mehr gültig. Mit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung Januar 2021 gibt es nun die Möglichkeit den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) und den großen (Fernpilotenzeugnis A2) EU-Drohnenführerschein zu erlangen.

Sie sind noch nicht voll ausgestattet als Drohnen- / Fernpilot? Dann lohnt es sich einen Blick auf unsere Schulungsangebote zu werfen.

Drohnenwissen

Verliert mein alter nationaler Drohnenführerschein seine Gültigkeit?

Die bereits erteilten Kenntnisnachweise gemäß §21d LuftVO sind ab sofort nicht mehr gültig. Mit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung Januar 2021 gibt es nun die Möglichkeit den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) und den großen (Fernpilotenzeugnis A2) EU-Drohnenführerschein zu erlangen.

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