Verliert mein alter nationaler Drohnenführerschein seine Gültigkeit?

Drohnenwissen

Verliert mein alter nationaler Drohnenführerschein seine Gültigkeit?

Ja, der alte nationale Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO ist nicht mehr gültig. Er wurde mit der EU-Drohnenverordnung durch die europäischen Nachweise abgelöst.

Wenn Sie ein solches Dokument in Ihren Unterlagen finden: Es hat heute keine Wirkung mehr, auch wenn ein Ablaufdatum in der Zukunft daraufsteht. Maßgeblich sind seither:

  • Kompetenznachweis A1/A3 – online beim Luftfahrt-Bundesamt
  • Fernpilotenzeugnis A2 – bei einer anerkannten Prüfstelle

Beide sind fünf Jahre gültig und verlängerbar. Eine Anrechnung des alten Nachweises gibt es nicht – die Prüfung ist neu abzulegen. Der Aufwand dafür ist beim kleinen Nachweis überschaubar.

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