Gibt es Bußgelder für den Betrieb von Drohnen ohne Drohnenführerschein?

Drohnenwissen

Gibt es Bußgelder für den Betrieb von Drohnen ohne Drohnenführerschein?

Ja. Wer eine Drohne ohne den erforderlichen Kompetenznachweis, das Fernpilotenzeugnis oder eine nötige Betriebsgenehmigung betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 LuftVG und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Kommt es dabei zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, ist das kein Bußgeldtatbestand mehr, sondern eine Straftat nach § 315 StGB – hier drohen Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe.

Entdecke mehr

Vermessung mit Drohne

Lerne mehr über die Vermessung aus der Luft mit unserem kostenlosen Guide.

Einfach 3D-Modelle erstellen

Mit der Airclip Cloud kannst du aus deinen Drohnenbildern schnell und einfach maßhaltige 3D-Modelle für deine Planung erstellen.

Branchenpakete

Alles aus einer Hand. Drohne, Software, Schulung und Service für einen sorgenfreien Start.

Drohnenführerschein

Alles beginnt mit der richtigen Ausbildung.