Gibt es Bußgelder für den Betrieb von Drohnen ohne Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mit über 2 kg Gewicht ohne Kenntnisnachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 17c LuftVO dar. Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig.

Drohnenwissen

Gibt es Bußgelder für den Betrieb von Drohnen ohne Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mit über 2 kg Gewicht ohne Kenntnisnachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 17c LuftVO dar. Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig.