Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Drohne nicht gekennzeichnet ist?

Drohnenwissen

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Drohne nicht gekennzeichnet ist?

Wiegt Ihre Drohne mehr als 250 g oder verfügt über eine Kamera bzw. andere Sensorik, sind Sie als Betreiber verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren und die Drohne mit Ihrer Betreiber-Registriernummer (e-ID) zu kennzeichnen.

Fehlt diese Kennzeichnung, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 LuftVG. Für die Ahndung ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig – die Bußgelder reichen bis in den fünfstelligen Bereich.

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