Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Drohne nicht gekennzeichnet ist?

Wiegt eine Drohne über 250 g und besitzt eine Kamera, ist der Betreiber dieser Drohne verpflichtet, sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Der Betrieb ohne die Kennzeichnung der Drohne mit der Betreiber-Registriernummer ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß §58 Absatz 2 Nummer 4 LuftVG. Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig.

Drohnenwissen

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Drohne nicht gekennzeichnet ist?

Wiegt eine Drohne über 250 g und besitzt eine Kamera, ist der Betreiber dieser Drohne verpflichtet, sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Der Betrieb ohne die Kennzeichnung der Drohne mit der Betreiber-Registriernummer ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß §58 Absatz 2 Nummer 4 LuftVG. Für die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig.