Der klassische 'Kenntnisnachweis' der Luftsportverbände ist heute nur noch für den organisierten Modellflug relevant – also den Betrieb im Rahmen eines von der Bundesregierung anerkannten Luftsportverbands, aktuell des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) oder des Modellflieger Sportverband Deutschland (MFSD). Diese Verbände dürfen nach § 21f LuftVO eigene Kenntnisnachweise ausstellen und für ihre Mitglieder auf Modellfluggeländen Erleichterungen organisieren, etwa eine auf 12 kg angehobene erlaubnisfreie Startmasse.
Fliegen Sie außerhalb eines organisierten Modellflugvereins – also die meisten gewerblichen und viele private Einsätze – gilt diese Sonderregel nicht. Maßgeblich ist dann, wie für jede andere Drohne auch, die Klasse und Unterkategorie nach der EU-Drohnenverordnung: Ab 250 g brauchen Sie den Kompetenznachweis A1/A3, für viele Einsätze außerhalb der offenen Kategorie das Fernpilotenzeugnis A2. Ob Sie privat oder gewerblich fliegen, spielt für diese Nachweispflicht selbst keine Rolle mehr – das war vor 2021 anders und ist ein häufiges Missverständnis.
Kurz gesagt: Sind Sie Mitglied in einem anerkannten Luftsportverband und fliegen auf einem zugelassenen Modellfluggelände, gilt § 21f LuftVO. In allen anderen Fällen gilt das reguläre EU-Recht – mehr dazu in unserem Beitrag Für welche Drohnen wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Den großen Drohnenführerschein erhalten Sie bei uns als anerkannte Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes – zu den Schulungen.
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, ReCaptcha, customerSwitch, Meta Pixel, Google Analytics, Google Ads, Google Tag Manager, Brevo. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unter Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Formulare auf dieser Seite absenden zu können, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Google erforderlich.
Durch Ihre Zustimmung wird reCAPTCHA, ein Dienst von Google zur Vermeidung von Formular-SPAM, eingebettet.
Dieser Dienst erlaubt uns die sichere Bereitstellung von Online-Formularen für unsere Kunden und schließt gleichzeitig SPAM-Bots aus, welche ansonsten unsere Services beeinträchtigen könnten.
Sie werden nach Ihrer Zustimmung unter Umständen dazu aufgefordert, eine Sicherheitsabfrage zu beantworten, um das Formular absenden zu können.
Stimmen Sie nicht zu, ist eine Nutzung dieses Formulars leider nicht möglich. Nehmen Sie bitte über einen alternativen Weg zu uns Kontakt auf.
Damit unser Dienst funktioniert, ist Ihre Zustimmung zur Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters [tech]NEO GmbH erforderlich.
Durch die Auswahl zwischen Privat oder Geschäftlich, werden die Preise Brutto oder Netto angezeigt.
Stimmen Sie nicht zu, ist eine Nutzung der Funktion leider nicht möglich. Nehmen Sie bitte über einen alternativen Weg zu uns Kontakt auf.
Um Daten an Meta zu übermitteln, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Meta erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Dies ist ein Webanalysedienst. Damit kann der Nutzer den Werbe-Return on Investment „ROI“ messen sowie das Nutzerverhalten verfolgen. Erhobene Daten: anonymisierte IP Adresse, Datum und Uhrzeit des Besuchs, Nutzungsdaten, Klickpfad, App-Aktualisierungen, Browser Informationen, Geräte-Informationen, JavaScript-Support, Besuchte Seiten, Referrer URL, Standort-Informationen, Kaufaktivität, Widget-Interaktionen.
Dies ist ein Werbedienst. Dieser Dienst kann verwendet werden, um Nutzern personalisierte oder nicht personalisierte Werbung anzuzeigen. Mit dem Google Ads Conversion Tracking können wir unseren Werbeerfolg im Google Werbenetzwerk messen. Wir schalten Werbung im Google Werbenetzwerk, damit unsere Angebote besser gefunden werden. Wir versuchen dabei Werbung so optimal wie möglich zu gestalten. Auch um Werbekosten so gering wie möglich zu halten. Dies spiegelt sich in unseren Preisen wieder.
Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitäten verfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.
Um Daten an Brevo zu übermitteln, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Brevo erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Sie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.