Was ist der Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Der Kenntnisnachweis, umgangssprachlich Drohnenführerschein genannt, dient Ihnen als Pilot zum Nachweis gegenüber Dritten, u.A. auch Behörden, dass Sie ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Drohnen besitzen. Diese sind insbesondere dann notwendig, wenn die Startmasse Ihrer Drohne mehr als 2 kg beträgt. Dies ist zum Beispiel bei der Nutzung einer DJI Inspire mit Zenmuse-Gimbal und Kamera oder Yuneec Tornado H920 Plus der Fall. Beabsichtigen Sie in geltenden Betriebsverboten zu fliegen, wird eine Aufstiegserlaubnis notwendig. Um diese zu erlangen, wird unabhängig vom Abfluggewicht der Kenntnisnachweis vorausgesetzt.

Nachgewiesen werden müssen in einer theoretischen Prüfung das Fachwissen zur Anwendung und Navigation von unbemannten Fluggeräten, die luftrechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung.

Ab sofort kann man nur noch den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) und den großen (A2-Fernpilotenzeugnis) EU-Drohnenführerschein erhalten. Der nationale Kenntnisnachweis kann aber in Kombination teilweise noch verwendet werden.

Drohnenwissen

Was ist der Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)?

Der Kenntnisnachweis, umgangssprachlich Drohnenführerschein genannt, dient Ihnen als Pilot zum Nachweis gegenüber Dritten, u.A. auch Behörden, dass Sie ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Drohnen besitzen. Diese sind insbesondere dann notwendig, wenn die Startmasse Ihrer Drohne mehr als 2 kg beträgt. Dies ist zum Beispiel bei der Nutzung einer DJI Inspire mit Zenmuse-Gimbal und Kamera oder Yuneec Tornado H920 Plus der Fall. Beabsichtigen Sie in geltenden Betriebsverboten zu fliegen, wird eine Aufstiegserlaubnis notwendig. Um diese zu erlangen, wird unabhängig vom Abfluggewicht der Kenntnisnachweis vorausgesetzt.

Nachgewiesen werden müssen in einer theoretischen Prüfung das Fachwissen zur Anwendung und Navigation von unbemannten Fluggeräten, die luftrechtlichen Grundlagen und die örtliche Luftraumordnung.

Ab sofort kann man nur noch den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) und den großen (A2-Fernpilotenzeugnis) EU-Drohnenführerschein erhalten. Der nationale Kenntnisnachweis kann aber in Kombination teilweise noch verwendet werden.