Für welche Drohnen wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Durch die Übergangszeit in das neue EU-Drohnengesetz, ist es davon abhängig, ob eine Bestandsdrohne oder eine EU-zertifizierte Drohne geflogen wird.

Bis Ende 2023 können Sie eine Bestandsdrohne, also eine nicht-zertifizierte Drohne, abhängig von ihrem Abfluggewicht und den Einsatzbedingungen, unter folgenden Anforderungen fliegen:

  • bis 500 g ohne Drohnenführerschein nahe unbeteiligten Personen
  • bis 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
  • bis 2 kg mit großem EU-Drohnenführerschein oder der Kombination kl. EU-Drohnenführerschein + deutscher Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis + Selbsterklärung über prakt. Kenntnisse bis 50 m an unbeteiligten Personen
  • über 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Die Regelungen gelten sowohl für private als auch für gewerblich genutzte Drohnen.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird eine Betriebsgenehmigung benötigt, sobald die Regelnder offenen Betriebskategorie(A1, A2, A3) nicht eingehalten werden können.
Zu den notwendigen Drohnenführerscheinen für neueEU-zertifizierte Drohnen finden Sie hierdie Informationen.

Airclip ist anerkannte Stelle des Luftfahrtbundesamtes. Sowohl den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) als auch den großen (A2-Fernpilotenzeugnis) EU-Drohnenführerschein können Sie bei uns erhalten. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Schulungsangeboten.

Drohnenwissen

Für welche Drohnen wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Durch die Übergangszeit in das neue EU-Drohnengesetz, ist es davon abhängig, ob eine Bestandsdrohne oder eine EU-zertifizierte Drohne geflogen wird.

Bis Ende 2023 können Sie eine Bestandsdrohne, also eine nicht-zertifizierte Drohne, abhängig von ihrem Abfluggewicht und den Einsatzbedingungen, unter folgenden Anforderungen fliegen:

  • bis 500 g ohne Drohnenführerschein nahe unbeteiligten Personen
  • bis 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
  • bis 2 kg mit großem EU-Drohnenführerschein oder der Kombination kl. EU-Drohnenführerschein + deutscher Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis + Selbsterklärung über prakt. Kenntnisse bis 50 m an unbeteiligten Personen
  • über 2 kg mit kleinem EU-Drohnenführerschein oder deutschem Drohnenführerschein/Kenntnisnachweis weit entfernt von Unbeteiligten und mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Die Regelungen gelten sowohl für private als auch für gewerblich genutzte Drohnen.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird eine Betriebsgenehmigung benötigt, sobald die Regelnder offenen Betriebskategorie(A1, A2, A3) nicht eingehalten werden können.
Zu den notwendigen Drohnenführerscheinen für neueEU-zertifizierte Drohnen finden Sie hierdie Informationen.

Airclip ist anerkannte Stelle des Luftfahrtbundesamtes. Sowohl den kleinen (Kompetenznachweis A1/A3) als auch den großen (A2-Fernpilotenzeugnis) EU-Drohnenführerschein können Sie bei uns erhalten. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Schulungsangeboten.