Wird für das Drohnenfliegen eine Versicherung benötigt?

Ja, generell unterliegen Führer von Luftfahrzeugen, ob bemannt oder nicht, unabhängig vom Abfluggewicht den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG, sodass eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung nötig ist. Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden normalerweise nicht ab. Es ist auf die zugesicherte Versicherungssumme mit mindestens 1.000.000 € Deckungssumme zu achten, um auch im Zweifelsfall Kosten von hohen Sach- oder Personenschäden abzudecken.

Sie suchen eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne? Unser Versicherungspartner hat die richtige Versicherung für Sie.

Drohnenwissen

Wird für das Drohnenfliegen eine Versicherung benötigt?

Ja, generell unterliegen Führer von Luftfahrzeugen, ob bemannt oder nicht, unabhängig vom Abfluggewicht den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG, sodass eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung nötig ist. Die Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden normalerweise nicht ab. Es ist auf die zugesicherte Versicherungssumme mit mindestens 1.000.000 € Deckungssumme zu achten, um auch im Zweifelsfall Kosten von hohen Sach- oder Personenschäden abzudecken.

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