Drohnenwissen
Wird für das Drohnenfliegen eine Versicherung benötigt?
Ja, ausnahmslos. Für jede Drohne besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht nach § 43 LuftVG in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 785/2004 – unabhängig vom Abfluggewicht, unabhängig vom Einsatzzweck und unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich fliegen. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht: Auch die 249-Gramm-Drohne braucht Versicherungsschutz.
Gesetzlich vorgeschrieben ist für Luftfahrzeuge unter 500 kg eine Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR). Das ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, deren Euro-Gegenwert schwankt und derzeit im hohen sechsstelligen Bereich liegt.
In der Praxis sollten Sie darüber hinausgehen: Marktüblich sind Policen mit mindestens 1 Mio. € Deckungssumme, bei gewerblichen Einsätzen in bebautem Gebiet oder über Verkehrswegen eher mehr. Der gesetzliche Mindestwert ist eine Untergrenze, keine Empfehlung.
Die Privathaftpflicht reicht in aller Regel nicht
Eine normale Privathaftpflichtversicherung schließt Luftfahrzeuge häufig aus oder deckt allenfalls kleine Drohnen im reinen Freizeitbetrieb. Gewerbliche Nutzung ist praktisch nie mitversichert. Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Zusage, sondern lassen Sie sich vom Versicherer schriftlich bestätigen, dass Ihr konkreter Betrieb eingeschlossen ist.
Den Versicherungsnachweis müssen Sie bei einer Kontrolle vorzeigen können – wie den Drohnenführerschein genügt die digitale Form. Für Einsätze im Ausland prüfen Sie zusätzlich den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Police; er endet je nach Anbieter an der Landesgrenze oder am EU-Rand.
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