Wann entfällt der Versicherungsschutz der Halterhaftpflichtversicherung?

Drohnenwissen

Wann entfällt der Versicherungsschutz der Halterhaftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz steht und fällt damit, ob Sie sich an die Regeln halten. Werden Betriebsverbote oder technische Grenzen vorsätzlich missachtet oder umgangen, kommt es üblicherweise zum Verlust des Versicherungsschutzes – der Schaden bleibt dann an Ihnen hängen.

Typische Fälle, in denen Versicherer den Schutz verweigern oder kürzen:

  • Flug ohne den erforderlichen Kompetenznachweis oder das Fernpilotenzeugnis
  • Betrieb in einem gesperrten geografischen Gebiet ohne die nötige Erlaubnis
  • Überschreiten der zulässigen Startmasse laut Datenblatt, etwa durch zusätzliche Nutzlast
  • Flug außerhalb der Sichtweite oder oberhalb von 120 m ohne Betriebsgenehmigung
  • Fehlende Registrierung oder fehlende Kennzeichnung der Drohne
  • Bekannt gewordene technische Mängel, die vor dem Start nicht behoben wurden

Was im Einzelnen gilt, steht in den Bedingungen Ihrer Police – die Formulierungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich. Lesen Sie insbesondere die Abschnitte zu Obliegenheiten und Ausschlüssen, bevor Sie einen Auftrag annehmen, der an die Grenzen des Zulässigen geht.

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