Drohnenwissen
Wie hoch darf man mit Drohnen fliegen?
Die Grundregel der EU-Drohnenverordnung lautet: maximal 120 m über Grund. Gemessen wird zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – fliegen Sie einen Hang hinunter, wandert die zulässige Höhe also mit dem Gelände.
Ausnahme für hohe Hindernisse: Befinden Sie sich im Umkreis von 50 m um ein Hindernis, das höher als 105 m ist, dürfen Sie bis 15 m über dessen Spitze steigen – vorausgesetzt, der für das Hindernis Verantwortliche stimmt zu. Für Windenergieanlagen, Schornsteine, Sendemasten und Hochhäuser ist das der entscheidende Punkt.
In Kontrollzonen von Flughäfen gilt seit dem 6. August 2026 eine neue Regelung (NfL 2026-1-3960 der DFS). Die frühere pauschale Freigabe bis 50 m gibt es nicht mehr. Stattdessen ist jede Kontrollzone der 15 größten Verkehrsflughäfen in vier Zonen unterteilt:
- Zone 1 – über dem Flughafen und 1 km seitlich davon: Flug nur mit individueller Freigabe.
- Zone 2 – innerhalb des 4-km-Kreises: bis 25 m.
- Zone 3 – innerhalb des 6-km-Kreises: bis 45 m.
- Zone 4 – übrige Kontrollzone: bis 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, je nachdem, welcher Wert höher liegt.
Neu ist außerdem das hindernisnahe Fliegen: Bleiben Sie zu jedem Zeitpunkt innerhalb von 30 m seitlich und 15 m oberhalb eines Hindernisses, brauchen Sie keine Einzelfreigabe. Für Dach- und Fassadeninspektionen im Flughafenumfeld ist das eine spürbare Erleichterung.
Individuelle Freigaben beantragen Sie online über das AIS-Portal der DFS. Planen Sie rund 14 Tage Bearbeitungszeit ein. Welche Zone für Ihren Startpunkt gilt, sehen Sie im dipul-Portal.
Höher als 120 m außerhalb der Hindernisregel fliegen Sie nur mit einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie „speziell“. Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren – sprechen Sie uns an.