Drohnenwissen
Wie erhält man eine Erlaubnis für einen Drohnenflug in einem gesperrten Gebiet?
Der Begriff „Flugverbotszone“ ist eingängig, aber ungenau. Rechtlich handelt es sich um geografische UAS-Gebiete nach § 21h LuftVO. Sie sind kein pauschales Verbot, sondern jeweils an Bedingungen geknüpft – und je nachdem, um welches Gebiet es geht, ist eine andere Stelle zuständig.
Erster Schritt: herausfinden, um welches Gebiet es geht
Im dipul-Portal sehen Sie für jeden Punkt in Deutschland, welche Gebiete dort liegen und wer dafür verantwortlich ist. Das ist der Ausgangspunkt jeder Anfrage – ohne diese Information wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden müssen.
Zweiter Schritt: die richtige Stelle ansprechen
- Zustimmung des Verantwortlichen: Bei vielen Gebieten genügt die Zustimmung dessen, den es schützt – der Eigentümer eines Wohngrundstücks, der Betreiber einer Industrieanlage, die Naturschutzbehörde bei einem Schutzgebiet.
- Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde: Wo das nicht ausreicht, brauchen Sie eine Erlaubnis nach § 21i LuftVO. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Landes – als Einzelerlaubnis für ein Vorhaben oder als Allgemeinerlaubnis für wiederkehrende Flüge.
- Freigabe der Flugsicherung: In Kontrollzonen von Flughäfen entscheidet die DFS.
Planen Sie Vorlauf ein. Zustimmungen von Betreibern kommen manchmal am selben Tag, behördliche Erlaubnisse dauern Wochen.
Wenn das Vorhaben die offene Kategorie sprengt
Flüge ohne Sichtkontakt, höher als 120 m oder über Menschenansammlungen sind keine Frage der Erlaubnis mehr, sondern der Kategorie: Dafür brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie „speziell“, meist auf Basis einer SORA-Risikoanalyse.
Fliegen Sie in der Kontrollzone eines Verkehrsflughafens, gilt zusätzlich das seit dem 6. August 2026 gültige Zonenmodell der DFS. Das erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Sie sind unsicher, welches Verfahren Ihr Vorhaben braucht? Wir ordnen das im Gespräch ein und begleiten Sie durch die Antragstellung – nehmen Sie Kontakt auf.