Wie erhält man eine Erlaubnis für einen Drohnenflug in Flugverbotszonen?

Für den Flug einer Drohne innerhalb von Flugverbotszonen wird innerhalb der offenen Kategorie eine Erlaubnis benötigt. Diese kann bei dem zuständigen Betreiber des Gebietes/der Anlage oder der deutschen Flugsicherung nach einer entsprechenden Kommunikation angefordert werden.

Ist ein Flug innerhalb der speziellenKategorie geplant (ohne Sichtkontakt, über 120 m Höhe oder über Menschenansammlungen), ist hier in jedem Fall eine Betriebsgenehmigung erforderlich. Wir beraten Sie gern für das Antragsverfahren dazu und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Drohnenwissen

Wie erhält man eine Erlaubnis für einen Drohnenflug in Flugverbotszonen?

Für den Flug einer Drohne innerhalb von Flugverbotszonen wird innerhalb der offenen Kategorie eine Erlaubnis benötigt. Diese kann bei dem zuständigen Betreiber des Gebietes/der Anlage oder der deutschen Flugsicherung nach einer entsprechenden Kommunikation angefordert werden.

Ist ein Flug innerhalb der speziellenKategorie geplant (ohne Sichtkontakt, über 120 m Höhe oder über Menschenansammlungen), ist hier in jedem Fall eine Betriebsgenehmigung erforderlich. Wir beraten Sie gern für das Antragsverfahren dazu und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.