Drohnenwissen
Welchen EU-Drohnenführerschein benötige ich zum Fliegen meiner Drohne?
Die Antwort hängt an zwei Dingen: der Klasse Ihrer Drohne und der Unterkategorie, in der Sie fliegen wollen.
Drohnen mit Klassenkennzeichnung
- C0 (unter 250 g) – kein Nachweis vorgeschrieben. Wir empfehlen den Kompetenznachweis A1/A3 trotzdem: Er kostet wenig Zeit und vermittelt die Grundlagen.
- C1 (unter 900 g) – Kompetenznachweis A1/A3 für A1 und A3.
- C2 (unter 4 kg) – Fernpilotenzeugnis A2 für die Unterkategorie A2 (30 m Abstand, im Langsamflug 5 m). Wollen Sie dieselbe Drohne nur in A3 fliegen, genügt der Kompetenznachweis A1/A3.
- C3 und C4 (unter 25 kg) – nur A3, dort genügt der Kompetenznachweis A1/A3.
Drohnen ohne Klassenkennzeichnung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Bestandsdrohnen:
- unter 250 g – A1, kein Nachweis vorgeschrieben
- 250 g bis 25 kg – nur A3, Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich
Die praktische Konsequenz: Bei einer Bestandsdrohne bringt Ihnen das Fernpilotenzeugnis A2 keine zusätzlichen Möglichkeiten – A2 steht nur klassifizierten C2-Drohnen offen. Wer näher an Menschen heranfliegen muss, braucht das passende Gerät, nicht den höheren Schein.
Den großen Drohnenführerschein und die STS-Zertifikate erhalten Sie bei uns als anerkannter Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes – zu den Schulungen.