Ab wann gilt die EU-Drohnenverordnung?

Drohnenwissen

Ab wann gilt die EU-Drohnenverordnung?

Die EU-Drohnenverordnung ist seit dem 31. Dezember 2020 anwendbar – in der Praxis also seit dem 1. Januar 2021. Rechtsgrundlage sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für den Betrieb und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 für die Geräte selbst.

Zwei spätere Stichtage sind für die Praxis wichtiger als der Startschuss:

  • 1. Januar 2024 – Ende der Übergangsfrist für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung. Seither dürfen Bestandsdrohnen nur noch in A1 (unter 250 g) oder A3 (unter 25 kg) betrieben werden.
  • 1. Januar 2024 – die direkte Fernidentifizierung wurde für die Klassen C1, C2 und C3 verpflichtend.

Wenn Sie also einen Ratgeber von 2021 oder 2022 lesen: Die Grundstruktur stimmt dort noch, die Übergangsregeln nicht mehr.

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