Drohnenwissen
Was ist eine Bestandsdrohne?
Mit dem EU-Drohnenrecht kamen die Geräteklassen C0 bis C6. Jede Drohne, die keiner dieser Klassen zugeordnet ist, heißt Bestandsdrohne. Das betrifft alle Modelle, die bis zum 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden – also den Großteil der heute im Einsatz befindlichen Geräte.
Was seit dem 1. Januar 2024 gilt
Fliegen dürfen Sie sie weiterhin, aber nur noch in zwei Unterkategorien:
- unter 250 g – Unterkategorie A1: nah an Menschen, in Wohngebieten, ohne vorgeschriebenen Nachweis
- 250 g bis 25 kg – nur Unterkategorie A3: mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine unbeteiligten Personen im Flugbereich, Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich
Die frühere Zwischenstufe für Geräte bis 2 kg ist damit entfallen. A2 steht Bestandsdrohnen nicht offen – auch nicht mit dem großen Drohnenführerschein.
Nachzertifizierung
Manche Modelle lassen sich beim Hersteller nachträglich klassifizieren, wenn sie technisch die Anforderungen einer C-Klasse erfüllen. Für ältere Baureihen wie die DJI Mavic 2 und die Phantom-Serie ist das nicht möglich.
Welche Modelle heute eine Klassenkennzeichnung tragen, listet die EASA.
Was das für die Planung bedeutet: Wenn Ihr Einsatzgebiet regelmäßig in bebautem Gebiet liegt, läuft es auf ein klassifiziertes Gerät hinaus – oder auf eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie. Rechnen Sie das in die nächste Ersatzbeschaffung ein.
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