Die Fernidentifizierung macht eine fliegende Drohne von außen identifizierbar. Sie sendet während des Flugs laufend ihre Betreibernummer, Position, Höhe und Geschwindigkeit sowie den Standort des Fernpiloten. Wer sich gestört fühlt oder eine Gefahr vermutet, kann diese Daten mit einer App empfangen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist sie Pflicht
Betroffen sind alle Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 in der offenen Kategorie sowie der gesamte Betrieb in der speziellen Kategorie. Ausgenommen sind C0- und C4-Drohnen sowie Bestandsdrohnen unter 250 g.
Sie müssen die Funktion aktiv einrichten. Es genügt nicht, dass die Drohne sie technisch beherrscht – Sie tragen Ihre Betreibernummer mit den drei Prüfziffern aus Ihrem LBA-Profil in die Gerätesoftware ein. Ohne diesen Eintrag sendet die Drohne keine gültige Kennung, und der Flug ist eine Ordnungswidrigkeit.
Zwei Systeme
Broadcast Remote ID – die Drohne funkt direkt per WLAN oder Bluetooth an alle Empfänger in Reichweite. Das ist das System, das die EU-Verordnung verlangt.
Network Remote ID – die Daten laufen über eine Netzverbindung an einen zentralen Dienst. In Europa bislang nicht vorgeschrieben.
Hat Ihre Drohne die Funktion ab Werk nicht, gibt es zugelassene Nachrüstmodule. Ob Ihr konkretes Modell betroffen ist, klären wir gern – Termin buchen.
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