Drohnenwissen
Unterschied zwischen Betreiber-ID, Fernpiloten-ID und Remote-ID?
Drei IDs, die regelmäßig verwechselt werden. Die Kurzfassung: Eine gehört dem Unternehmen, eine der Person, eine dem Gerät.
Betreiber-ID (e-ID, UAS Operator ID)
Gehört Ihnen als Betreiber – Person oder Unternehmen. Sie beantragen sie beim Luftfahrt-Bundesamt und bringen sie sichtbar an jeder Ihrer Drohnen an. Eine ID deckt Ihren gesamten Bestand ab.
Fernpiloten-ID (RP-ID)
Gehört der Person am Steuer. Sie steht auf Ihrem Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Fernpilotenzeugnis A2 und weist Ihre Qualifikation aus. In einem Unternehmen hat jeder Pilot seine eigene, unabhängig von der Betreiber-ID des Unternehmens.
Remote-ID (direkte Fernidentifizierung)
Gehört dem Gerät: eine Funkkennung, die die Drohne während des Flugs aussendet, damit sie von außen identifizierbar ist. Gespeist wird sie aus Ihrer Betreiber-ID samt Prüfziffern, die Sie in der Gerätesoftware hinterlegen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Pflicht für alle Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 sowie für den Betrieb in der speziellen Kategorie. Wer die Funktion nicht einrichtet, fliegt ordnungswidrig. Ausgenommen sind C0- und C4-Drohnen sowie Bestandsdrohnen unter 250 g.
Sichtbar ist die Kennung für jeden mit einer passenden App auf dem Smartphone, in einem Umkreis von rund 100 Metern.
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