Was hat sich mit der neuen EU-Drohnenverordnung geändert?

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen:

Offene Kategorie und Spezifische Kategorie

Es gibt eine Offene und eine Spezifische Kategorie. Flüge in der Offen Kategorie sind erlaubnisfrei, wohingegen für die Spezifische Kategorie einige Bedingungen erfüllt werden müssen.

Risikoklasse vom Hersteller angegeben

Wenn Sie eine EU-zertifizierte Drohne kaufen, so wird diese durch einen Aufkleber gekennzeichnet sein. Daran können Sie erkennen, welche Regelungen für Sie gelten.
Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Betreiber von Drohnen müssen sich bei einer nationalen Behörde registrieren lassen.

EU-Drohnenführerscheine

Piloten, welche Drohnen über 250 g und mit einer Kamera fliegen, müssen bei einer nationalen Behörde mindestens den kleinen EU-Drohnenführerschein mit einer Online-Prüfung erhalten. Des Weiteren kann bei einer anerkannten Prüfstelle, wie Airclip, der große EU-Drohnenführerschein für erweiterte Flugmöglichkeiten erhalten werden.

Fliegen nur im Sichtbereich (VLOS)

Sie dürfen nur so weit von sich entfernt fliegen, wie Sie die Fluglage Ihrer Drohne noch ohne zusätzliche Hilfsmittel erkennen können. Es ist also verboten, nur über das Videobild oder den Kompass zu fliegen.

Max. Höhe 120 m

Die maximale Flughöhe über Grund (AGL) beträgt 120 m.

Spezifische Kategorie: zusätzliche Anmeldung des Flugs mit Risikoanalyse

Für Einsätze mit erhöhtem Risiko ist eine Risikoanalyse durchzuführen. In Einzelfällen muss vor dem Flug eine Sondererlaubnis eingeholt werden.

Drohnenwissen

Was hat sich mit der neuen EU-Drohnenverordnung geändert?

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen:

Offene Kategorie und Spezifische Kategorie

Es gibt eine Offene und eine Spezifische Kategorie. Flüge in der Offen Kategorie sind erlaubnisfrei, wohingegen für die Spezifische Kategorie einige Bedingungen erfüllt werden müssen.

Risikoklasse vom Hersteller angegeben

Wenn Sie eine EU-zertifizierte Drohne kaufen, so wird diese durch einen Aufkleber gekennzeichnet sein. Daran können Sie erkennen, welche Regelungen für Sie gelten.
Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Betreiber von Drohnen müssen sich bei einer nationalen Behörde registrieren lassen.

EU-Drohnenführerscheine

Piloten, welche Drohnen über 250 g und mit einer Kamera fliegen, müssen bei einer nationalen Behörde mindestens den kleinen EU-Drohnenführerschein mit einer Online-Prüfung erhalten. Des Weiteren kann bei einer anerkannten Prüfstelle, wie Airclip, der große EU-Drohnenführerschein für erweiterte Flugmöglichkeiten erhalten werden.

Fliegen nur im Sichtbereich (VLOS)

Sie dürfen nur so weit von sich entfernt fliegen, wie Sie die Fluglage Ihrer Drohne noch ohne zusätzliche Hilfsmittel erkennen können. Es ist also verboten, nur über das Videobild oder den Kompass zu fliegen.

Max. Höhe 120 m

Die maximale Flughöhe über Grund (AGL) beträgt 120 m.

Spezifische Kategorie: zusätzliche Anmeldung des Flugs mit Risikoanalyse

Für Einsätze mit erhöhtem Risiko ist eine Risikoanalyse durchzuführen. In Einzelfällen muss vor dem Flug eine Sondererlaubnis eingeholt werden.