Was regelt die EU-Drohnenverordnung?

Drohnenwissen

Was regelt die EU-Drohnenverordnung?

Die Verordnung ordnet jeden Drohnenflug einer von drei Betriebskategorien zu. Welche gilt, hängt vom Risiko ab – nicht davon, ob Sie privat oder gewerblich fliegen.

Die drei Kategorien

  • Offen – keine Genehmigung nötig. Bis 25 kg, bis 120 m Höhe, immer in Sichtweite, nie über Menschenansammlungen. Deckt den Großteil der gewerblichen Einsätze ab.
  • SpeziellBetriebsgenehmigung erforderlich, in der Regel nach einer Risikoanalyse (SORA). Für alles, was den Rahmen der offenen Kategorie sprengt.
  • Zulassungspflichtig – für Personentransport, Gefahrguttransport mit hohem Schadenspotenzial und Flüge über Menschenansammlungen mit entsprechendem Risiko. Für den Alltag praktisch ohne Bedeutung.

Was das konkret für Sie bedeutet

  • Registrierung: Als Betreiber müssen Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt oder einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann – eine Kamera genügt.
  • Kompetenznachweis: Ob Sie einen brauchen, hängt an der Klasse Ihrer Drohne und der Unterkategorie – nicht an der Kamera.
  • Klassenkennzeichnung: Neu in Verkehr gebrachte Drohnen tragen ein Klassenlabel C0 bis C6. Daran erkennen Sie, wo Sie fliegen dürfen.
  • Sichtweite: Der Flug allein über das Kamerabild ist nicht zulässig.
  • Höhe: 120 m über Grund, mit einer Ausnahme für hohe Hindernisse.

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