Eine Betriebsgenehmigung brauchen Sie immer dann, wenn Ihr Flug nicht in der offenen Kategorie stattfinden kann – also außerhalb der Sichtweite, höher als 120 m, über Menschenansammlungen oder mit mehr als 25 kg Startmasse.
Der Kern: Eine Behörde sieht sich Ihr Vorhaben vor dem Start an. Wie aufwendig das wird, hängt vom gewählten Weg ab.
Drei Wege
Standardszenario (STS) – kein Antrag, sondern eine Erklärung. Der schnellste Weg, setzt aber eine Drohne der Klasse C5 oder C6 voraus. Siehe Standardszenarien.
PDRA – eine vorgefertigte Risikobewertung für typische Einsätze. Weniger Aufwand als eine eigene Analyse, aber nur für die definierten Szenarien. Siehe PDRA.
SORA – die individuelle Risikoanalyse. Aufwendig, dafür auf Ihr Vorhaben zugeschnitten. In der Praxis der häufigste Weg, weil STS und PDRA selten passen.
Wer entscheidet
Für zwölf Bundesländer das Luftfahrt-Bundesamt, für Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Bremen die jeweilige Landesbehörde. Maßgeblich ist Ihr Betreibersitz.
Planen Sie Zeit ein. Beim regulären SORA-Verfahren vergehen derzeit mehrere Monate bis zum Bearbeitungsbeginn. Für einfachere Vorhaben in Sichtweite gibt es beim LBA inzwischen ein beschleunigtes Verfahren.
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