Welche PDRA sind aktuell in Deutschland für Drohnen verfügbar? (Pre-Defined Risk Assessment)

Drohnenwissen

Welche PDRA sind aktuell in Deutschland für Drohnen verfügbar? (Pre-Defined Risk Assessment)

Ein PDRA ist eine vorgefertigte Risikobewertung für einen typischen Einsatz. Passt Ihr Vorhaben hinein, sparen Sie sich die vollständige SORA-Analyse – die Behörde prüft dann gegen ein bekanntes Muster.

Alle PDRA setzen den Betrieb in der speziellen Kategorie voraus und verlangen keine Klassenkennzeichnung der Drohne. Das ist ihr großer Vorteil gegenüber den Standardszenarien: Sie funktionieren mit Bestandsdrohnen.

Die Szenarien im Überblick

  • PDRA-S01 – in Sichtweite, kontrollierter Bodenbereich, bis 120 m. Das Gegenstück zu STS-01 für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung.
  • PDRA-S02 – außerhalb der Sichtweite bis 1 km, mit Beobachter bis 2 km, kontrollierter Bodenbereich, bis 120 m. Das Gegenstück zu STS-02.
  • PDRA-G01 – BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet, unkontrollierter Luftraum mit geringem Begegnungsrisiko, bis 150 m.
  • PDRA-G02 – BVLOS über dünn besiedeltem Gebiet in beschränktem Luftraum, ohne feste Höhengrenze.
  • PDRA-G03 – automatisierte Inspektion an Bauwerken und Infrastruktur, hindernisnah: bis 15 m über und 30 m seitlich des Objekts.

Gemeinsame Anforderungen bei S01 und S02: Drohne bis 3 m Größe und 25 kg, A2-Drohnenführerschein sowie praktisches Training bei einer anerkannten Stelle. Bei den G-Szenarien richten sich die Anforderungen an den Piloten nach der geplanten Mission.

Für Inspektionsbetriebe ist PDRA-G03 der interessanteste Eintrag – er bildet genau den Fall ab, der sonst eine aufwendige Einzelanalyse auslöst.

Welches Szenario zu Ihrem Vorhaben passt und ob es überhaupt trägt, klären wir vorab – Termin buchen.

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