Welche PDRA sind aktuell in Deutschland für Drohnen verfügbar? (Pre-Defined Risk Assessment)

Sie sehen die in Deutschland verfügbaren PDRAs gegliedert nach PDRA-S und PDRA-G.

PDRA-S

PDRA-S01 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)

  • Sichtkontakt zum UAS: Ja, Pflicht (= VLOS).
  • Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
  • Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
  • Maximale Flughöhe: 120 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
  • siehe auch AMC4 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-S02 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. 2 km Abstand sind erlaubt, wenn ein Helfer eingesetzt wird (= EVLOS).
  • Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
  • Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
  • Maximale Flughöhe: 120 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
  • siehe auch AMC5 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G

PDRA-G01

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. Sonst ja, selbst oder durch Helfer (= EVLOS).
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt.
  • Luftraum: Unkontrolliert mit geringem Risiko der Begegnung mit einem bemannten Luftfahrzeug.
  • Maximale Flughöhe: 150 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC2 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G02

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS).
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt.
  • Luftraum: Beschränkt.
  • Maximale Flughöhe: unbeschränkt.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC3 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G03 (zur automatisierte Überwachung und Inspektionen an Einrichtungen und Infrastruktur)

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS).
  • Funkkontakt zum UAS: direct C2-link.
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt (sparsely populated).
  • Luftraum: ARC-a (atypical aircpace).
  • Maximale Flughöhe: 15m über Hindernisse.
  • Flugbereich: max. 30m seitlich entfernt zum Hindernis.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: entsprechend der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC6 der EU-Regelung 2019/947

Drohnenwissen

Welche PDRA sind aktuell in Deutschland für Drohnen verfügbar? (Pre-Defined Risk Assessment)

Sie sehen die in Deutschland verfügbaren PDRAs gegliedert nach PDRA-S und PDRA-G.

PDRA-S

PDRA-S01 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)

  • Sichtkontakt zum UAS: Ja, Pflicht (= VLOS).
  • Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
  • Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
  • Maximale Flughöhe: 120 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
  • siehe auch AMC4 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-S02 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. 2 km Abstand sind erlaubt, wenn ein Helfer eingesetzt wird (= EVLOS).
  • Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
  • Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
  • Maximale Flughöhe: 120 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
  • siehe auch AMC5 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G

PDRA-G01

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. Sonst ja, selbst oder durch Helfer (= EVLOS).
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt.
  • Luftraum: Unkontrolliert mit geringem Risiko der Begegnung mit einem bemannten Luftfahrzeug.
  • Maximale Flughöhe: 150 m.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC2 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G02

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS).
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt.
  • Luftraum: Beschränkt.
  • Maximale Flughöhe: unbeschränkt.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC3 der EU-Regelung 2019/947

PDRA-G03 (zur automatisierte Überwachung und Inspektionen an Einrichtungen und Infrastruktur)

  • Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS).
  • Funkkontakt zum UAS: direct C2-link.
  • Bodengebiet: Dünn besiedelt (sparsely populated).
  • Luftraum: ARC-a (atypical aircpace).
  • Maximale Flughöhe: 15m über Hindernisse.
  • Flugbereich: max. 30m seitlich entfernt zum Hindernis.
  • Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
  • CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
  • Pilotenausbildung: entsprechend der geplanten Mission.
  • siehe auch AMC6 der EU-Regelung 2019/947