Drohnenwissen
Welche Standardszenarien (STS) sind aktuell für Drohnen verfügbar?
Standardszenarien erlauben Flüge mit erhöhtem Risiko ohne individuelle Risikoanalyse. Statt eines Antrags genügt eine Betriebserklärung beim Luftfahrt-Bundesamt. Anwendbar sind sie seit dem 1. Januar 2024.
STS-01 – in Sichtweite, bewohntes Gebiet
- Sichtkontakt zur Drohne: Pflicht (VLOS)
- Bodenbereich: kontrolliert und absperrbar, darf besiedelt sein
- Luftraum: kontrolliert oder unkontrolliert mit geringem Begegnungsrisiko
- Maximale Flughöhe: 120 m
- Erforderliche Klasse: C5, bis 3 m Größe und 25 kg
STS-02 – außerhalb der Sichtweite, dünn besiedelt
- Sichtkontakt nicht erforderlich (BVLOS) bis 1 km Abstand; mit Luftraumbeobachter bis 2 km
- Bodenbereich: kontrolliert und absperrbar, dünn besiedelt
- Luftraum: kontrolliert oder unkontrolliert mit geringem Begegnungsrisiko
- Maximale Flughöhe: 120 m
- Erforderliche Klasse: C6, bis 3 m Größe und 25 kg
Der Haken: die Geräte
C6-zertifizierte Drohnen gibt es inzwischen – die DJI Matrice 4D erhielt im April 2025 als erstes DJI-System diese Zulassung. Für C5 ist die Lage dünner; dort arbeitet der Markt bislang vor allem mit Umrüstkits statt mit originär zertifizierten Seriendrohnen.
Praktisch heißt das: Bevor Sie ein Standardszenario einplanen, klären Sie die Gerätefrage. In vielen Fällen führt der Weg weiterhin über eine individuelle Betriebsgenehmigung.
Erforderliche Nachweise
- STS-Fernpilotenzeugnis, fünf Jahre gültig
- STS-Praxiszertifikat, ohne Verfallsdatum
- Betriebshandbuch und Versicherungsnachweis
Beide Zertifikate erhalten Sie bei uns an einem Tag, Theorie und Praxis zu STS-01 und STS-02 – zu den Schulungen.