Drohnenwissen
Was bedeuten die Klassen A1, A2 und A3?
Zwei Begriffe, die zusammengehören, aber nicht dasselbe sind:
- C0 bis C4 sind Geräteklassen. Sie stehen als Aufkleber auf der Drohne und sagen, was das Gerät kann.
- A1, A2 und A3 sind Unterkategorien des Betriebs. Sie sagen, wo Sie fliegen dürfen.
Die Klasse Ihrer Drohne bestimmt, welche Unterkategorien Ihnen offenstehen.
Die drei Unterkategorien
A1 – nah an Menschen. Zulässig für C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g). Sie dürfen an unbeteiligte Personen heranfliegen, aber nicht über Menschenansammlungen. Ab 250 g brauchen Sie den Kompetenznachweis A1/A3.
A2 – mit Abstand zu Menschen. Zulässig für C2 (unter 4 kg). Mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen, im Langsamflugmodus 5 m. Erfordert das Fernpilotenzeugnis A2, den großen Drohnenführerschein.
A3 – fernab von Menschen. Zulässig bis 25 kg, also auch für C3 und C4. Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine unbeteiligten Personen im Flugbereich. Es genügt der Kompetenznachweis A1/A3.
Und wenn Ihre Drohne keine Klasse hat?
Dann ist sie eine Bestandsdrohne, und seit dem 1. Januar 2024 gilt vereinfacht: unter 250 g in A1, darunter alles Schwerere bis 25 kg nur noch in A3. Die Zwischenstufe entfällt – A2 ist für Bestandsdrohnen nicht mehr möglich.
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen nur noch klassifizierte Drohnen neu in Verkehr gebracht werden. Welche Modelle das sind, listet die EASA.