Muss ich mich nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Drohnenwissen

Muss ich mich nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Ja, wenn eine der beiden Bedingungen zutrifft: Ihre Drohne wiegt 250 g oder mehr, oder sie trägt einen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann. Eine Kamera reicht dafür aus – auch bei einer Drohne unter 250 g.

Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät. Sie brauchen also nur eine Registrierung, egal wie viele Drohnen Sie einsetzen. Das ist der Unterschied zur Frage, ob Sie Ihre Drohne registrieren müssen.

So läuft es ab

  • Registrierung online beim Luftfahrt-Bundesamt.
  • Gebühr: 20 Euro für natürliche Personen, 50 Euro für juristische Personen. Einmalig, ohne turnusmäßige Erneuerung.
  • Sie erhalten eine Betreibernummer (e-ID), die Sie sichtbar an jeder Ihrer Drohnen anbringen. Ein Aufkleber genügt.
  • Bei Drohnen mit Fernidentifizierung tragen Sie die e-ID zusätzlich in die Gerätesoftware ein.

Wichtig für Unternehmen: Registrieren Sie das Unternehmen als Betreiber, nicht einen einzelnen Mitarbeiter. Sonst hängt Ihre Betriebsberechtigung an einer Person, die das Unternehmen verlassen kann.

Davon getrennt ist die Fernpiloten-Nummer, die Sie mit dem Kompetenznachweis erhalten. Die Unterschiede erklären wir im Beitrag zu den verschiedenen IDs.

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