Muss ich mich nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Betreiber von Drohnen sind verpflichtet sich registrieren zu lassen, sobald sie Drohnen ab 250g oder mit der Möglichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten (d.h. eine Kamera) betreiben. Die daraufhin erteilte elektronische Registriernummer (e-ID) muss an Ihrer Drohne angebracht werden.

Als Drohnenpilot ist man erst registriert, wenn man einen EU-Drohnenführerschein erhalten hat. Dann besitzt man eine Fernpiloten-Nummer (RP-ID, Remote Pilot ID). Dies ist unabhängig von der Betreiberregistrierung möglich.

Drohnenwissen

Muss ich mich nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Betreiber von Drohnen sind verpflichtet sich registrieren zu lassen, sobald sie Drohnen ab 250g oder mit der Möglichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten (d.h. eine Kamera) betreiben. Die daraufhin erteilte elektronische Registriernummer (e-ID) muss an Ihrer Drohne angebracht werden.

Als Drohnenpilot ist man erst registriert, wenn man einen EU-Drohnenführerschein erhalten hat. Dann besitzt man eine Fernpiloten-Nummer (RP-ID, Remote Pilot ID). Dies ist unabhängig von der Betreiberregistrierung möglich.