Muss ich meine Drohne nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Nein.

Nach der EU-Drohnenverordnung müssen sich nur Betreiber ab 01.01.2021 registrieren. Das gilt für alle Piloten, die Drohnen ab 250g mit der Möglichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten nutzen, darunter Drohnen mit Kameras. Jeder Betreiber kann dabei mehrere Drohnen betreiben.

Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt Bundesamt. Nach Erhalt Ihrer elektronischen Registriernummer (e-ID), müssen Sie diese an Ihrer Drohne anbringen und in das Fernidentifikationssystem laden. Sie ersetzt die feuerfeste Plakette.

Ziel der Richtlinie ist Drohnenpiloten in der Luft identifizieren zu können, um Zwischenfälle in Flugbeschränkungszonen zu vermeiden.

Drohnenwissen

Muss ich meine Drohne nach der EU-Drohnenverordnung registrieren?

Nein.

Nach der EU-Drohnenverordnung müssen sich nur Betreiber ab 01.01.2021 registrieren. Das gilt für alle Piloten, die Drohnen ab 250g mit der Möglichkeit zur Erfassung personenbezogener Daten nutzen, darunter Drohnen mit Kameras. Jeder Betreiber kann dabei mehrere Drohnen betreiben.

Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt Bundesamt. Nach Erhalt Ihrer elektronischen Registriernummer (e-ID), müssen Sie diese an Ihrer Drohne anbringen und in das Fernidentifikationssystem laden. Sie ersetzt die feuerfeste Plakette.

Ziel der Richtlinie ist Drohnenpiloten in der Luft identifizieren zu können, um Zwischenfälle in Flugbeschränkungszonen zu vermeiden.