Muss der EU-Drohnenführerschein stets mitgeführt werden?

Auf Verlangen ist der EU-Drohnenführerschein den Vertretern der zuständigen Behörden vorzulegen. Es ist daher verpflichtend, diesen beim Betrieb von Geräten, die diesen voraussetzen, ständig mitzuführen. In digitaler Form ist das ausreichend.

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