Drohnenwissen
Ist es erlaubt, Gegenstände mit Drohnen abzuwerfen?
In der offenen Kategorie: nein. Der Abwurf von Gegenständen ist dort ausdrücklich untersagt – Art. 4 Abs. 1 Buchstabe f der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 lässt keinen Spielraum, und zwar unabhängig davon, wie leicht oder harmlos der Gegenstand ist. Auch Blütenblätter, Flyer oder ein Ring bei einem Heiratsantrag fallen darunter.
Möglich ist der Abwurf nur in der speziellen Kategorie, also mit einer Betriebsgenehmigung, die genau diesen Betrieb abdeckt. Grundlage ist eine Risikobewertung, in der Abwurfhöhe, Gewicht, Streuverhalten und der Bereich unter der Flugbahn betrachtet werden. Für wiederkehrende Einsätze ist das ein gangbarer Weg – für den einmaligen Gag lohnt der Aufwand nicht.
Gefahrgut ist generell ausgeschlossen. Pyrotechnik, brennbare oder explosive Stoffe dürfen weder transportiert noch abgeworfen werden.
Wo der Abwurf heute praktisch eingesetzt wird
Mit entsprechender Genehmigung ist einiges etabliert: das Ausbringen von Schlupfwespen zur biologischen Schädlingsbekämpfung im Maisanbau, das Absetzen von Rettungsmitteln, oder – als Gegenstück – die Entnahme von Luft- und Wasserproben. Der landwirtschaftliche Einsatz mit Sprüh- und Streusystemen unterliegt zusätzlich dem Pflanzenschutzrecht.
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