Welche EU-Verordnungen regeln den Drohnenbetrieb?

Drohnenwissen

Welche EU-Verordnungen regeln den Drohnenbetrieb?

Ja, und zwar seit dem 31. Dezember 2020. Der Drohnenbetrieb in Europa ruht auf zwei Verordnungen, die zusammengehören:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – regelt den Betrieb: Kategorien, Unterkategorien, Abstände, Kompetenznachweise, Registrierung.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – regelt die Geräte: die Klassen C0 bis C6 und die technischen Anforderungen, die ein Hersteller erfüllen muss.

Beide gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden müssten. Deutschland regelt daneben nur, was die EU offengelassen hat – vor allem die geografischen Gebiete in § 21h LuftVO und die Zuständigkeit der Behörden.

Seit 2021 wurden beide Verordnungen mehrfach geändert, zuletzt in den konsolidierten Fassungen vom 1. Mai 2025. Die für Sie spürbarste Änderung war die Verschiebung der Übergangsfrist für Bestandsdrohnen auf den 1. Januar 2024.

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