Was ist die EU-Drohnenverordnung?

Drohnenwissen

Was ist die EU-Drohnenverordnung?

Die EU-Drohnenverordnung – konkret die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – regelt seit Januar 2021 EU-weit einheitlich, wo und unter welchen Voraussetzungen Drohnen betrieben werden dürfen. Sie hat die zuvor rein nationalen Regeln der Bundesländer weitgehend abgelöst.

Sie unterscheidet Drohnen nach Klassen (C0 bis C6) mit jeweils eigenen technischen Anforderungen und ordnet den Betrieb einer von drei Betriebskategorien zu: der risikoarmen offenen Kategorie (ohne Einzelerlaubnis, aber mit festen Grenzen), der speziellen Kategorie (mit Betriebsgenehmigung auf Basis einer Risikobewertung) und der zertifizierten Kategorie (mit Anforderungen ähnlich der bemannten Luftfahrt, etwa für den Transport von Personen oder Gefahrgut).

Innerhalb dieses Rahmens bleiben bestimmte Orte und Gebiete – etwa Flugplätze, Krankenhäuser oder Wohngebiete – zusätzlich geschützt und nur mit gesonderter Erlaubnis oder Betriebsgenehmigung befliegbar.

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