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Drohnenwissen

Wo kann ich den EU-Drohnenführerschein erlangen?

Ausgestellt werden beide EU-Drohnenführerscheine – der kleine Kompetenznachweis A1/A3 und das große Fernpilotenzeugnis A2 – ausschließlich durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Für den Kompetenznachweis A1/A3 genügt eine Online-Prüfung direkt beim LBA. Für das Fernpilotenzeugnis A2 ist zusätzlich eine Prüfung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle nötig – die Airclip Service GmbH & Co KG ist eine solche Stelle. Um eine Prüfung abzulegen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Zu Gültigkeit, Verlängerung und dem genauen Ablauf beider Prüfungen finden Sie eine ausführliche Übersicht in unserem Beitrag in der Kategorie EU-Regelungen.

Den großen Drohnenführerschein erhalten Sie bei uns als anerkannte Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes – zu den Schulungen.

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