Drohnenwissen
Gibt es eine Allgemeinverfügung für Hessen?
In Hessen gibt es zwar keine Allgemeinverfügung, aber eine Allgemeinerlaubnis zu ausgewählten Erlaubnispflichten und Betriebsverboten laut
In einem vereinfachtem Verfahren kann die Allgemeinerlaubnis für Flüge mit Erlaubnispflicht (Flüge innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen, über 5 kg Abfluggewicht) oder für Flüge bei ausgewählten geltenden Betriebsverboten (seitlicher Abstand zu Menschenansammlungen, Bundesfern-, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen unter 100 m, Flüge über Wohngrundstücke) erteilt werden. Im
Für das Erteilen einer Einzelerlaubnis kann eine Beurteilung nach SORA-GER nötig sein. Diese findet generell Anwendung für Flüge mit Erlaubnispflicht oder bei Flügen mit geltenden Betriebsverboten laut
Der Antrag muss in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem auch die Befliegung durchgeführt wird. Das heißt für die Landkreise Odenwald, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Main-Taunus, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Wetterau, Main-Kinzig und den Kreisfreien Städten Wiesbaden, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt wird der Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt, dem-Dezernat III 33.3- Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz, und bei den restlichen Bezirken im Regierungsbezirk Kassel, dem Referat 22 - Infrastrukturmaßnahmen, Luftverkehr, Allgemeine Verkehrsangelegenheiten, eingereicht.
Ab 01.01.2020 tritt die neue