Gibt es eine Allgemeinverfügung für Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es keine Allgemeinverfügung zu den Erlaubnispflichten und Betriebsverboten laut Drohnenverordnung. Es kann aber eine Einzel-, Allgemein- oder Betriebserlaubnis in einem vereinfachtem oder sonstigem Verfahren beantragt werden.

Beim vereinfachten Verfahren ist keine Beurteilung nach SORA-GER nötig und findet Anwendung für Flüge mit Erlaubnispflicht (innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen, über 5 kg Abfluggewicht) oder für Flüge bei ausgewählten geltenden Betriebsverboten (seitlicher Abstand zu Menschenansammlungen, Bundesfern-, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen unter 100 m, Flüge über Wohngrundstücke). Im Antrag sind bereits die einzuhaltenden Nebenbestimmungen zu lesen, die einzuhalten sind und sich an den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), kurz NfL 1-1163-17, orientieren. Die Erlaubnisse können im Detail einzeln oder allgemein beantragt werden.

Beim sonstigen Verfahren ist eine Beurteilung nach SORA-GER nötig. Dieses findet generell Anwendung bei Flügen mit Erlaubnispflicht oder Betriebsverboten gemäß der Drohnenverordnung, die im letzen Absatz nicht aufgeführt wurden. Beispielsweise Flüge bei Nacht, außerhalb der Sichtweite, in seitlichem Abstand zu Industrieanlagen unter 100 m oder Fluggeräte über 25 kg. Die Erlaubnisse können ebenfalls im Detail einzeln oder allgemein beantragt werden.

Die Allgemein- und Betriebserlaubnis wird befristet für ein Jahr ausgestellt und kostet mindestens 150 €. Die Einzelerlaubnis ist für den geplanten Einsatzzeitraum, aber längstens 14 Tage gültig. Die Kosten werden einzelfallabhängig ermittelt und starten für eine Einzelerlaubnis bei 100 €. Für den Antrag ist der Besitz eines Kenntnisnachweises zwingend erforderlich und ein Nachweis über die Flugpraxis (Befähigungsnachweis/Sachkundenachweis) muss erbracht werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neueEU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es keine Allgemeinverfügung zu den Erlaubnispflichten und Betriebsverboten laut Drohnenverordnung. Es kann aber eine Einzel-, Allgemein- oder Betriebserlaubnis in einem vereinfachtem oder sonstigem Verfahren beantragt werden.

Beim vereinfachten Verfahren ist keine Beurteilung nach SORA-GER nötig und findet Anwendung für Flüge mit Erlaubnispflicht (innerhalb von 1,5 km zu Flugplätzen, über 5 kg Abfluggewicht) oder für Flüge bei ausgewählten geltenden Betriebsverboten (seitlicher Abstand zu Menschenansammlungen, Bundesfern-, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen unter 100 m, Flüge über Wohngrundstücke). Im Antrag sind bereits die einzuhaltenden Nebenbestimmungen zu lesen, die einzuhalten sind und sich an den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), kurz NfL 1-1163-17, orientieren. Die Erlaubnisse können im Detail einzeln oder allgemein beantragt werden.

Beim sonstigen Verfahren ist eine Beurteilung nach SORA-GER nötig. Dieses findet generell Anwendung bei Flügen mit Erlaubnispflicht oder Betriebsverboten gemäß der Drohnenverordnung, die im letzen Absatz nicht aufgeführt wurden. Beispielsweise Flüge bei Nacht, außerhalb der Sichtweite, in seitlichem Abstand zu Industrieanlagen unter 100 m oder Fluggeräte über 25 kg. Die Erlaubnisse können ebenfalls im Detail einzeln oder allgemein beantragt werden.

Die Allgemein- und Betriebserlaubnis wird befristet für ein Jahr ausgestellt und kostet mindestens 150 €. Die Einzelerlaubnis ist für den geplanten Einsatzzeitraum, aber längstens 14 Tage gültig. Die Kosten werden einzelfallabhängig ermittelt und starten für eine Einzelerlaubnis bei 100 €. Für den Antrag ist der Besitz eines Kenntnisnachweises zwingend erforderlich und ein Nachweis über die Flugpraxis (Befähigungsnachweis/Sachkundenachweis) muss erbracht werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neueEU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.