Gibt es eine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern?

Für Mecklenburg-Vorpommern existiert nach aktuellem Stand keine Allgemeinverfügung auf Grundlage der NfL-1163-17 (Stand Oktober 2017). Sie können aber die Entscheidungshilfe der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung nutzen.

Für eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 21a LuftVO, beispielsweise bei mehr als 5 kg Abfluggewicht, bei Nacht oder innerhalb der 1,5 km zu Flugplätzen, kann dieses Formular verwendet werden. Ist eine Einzel- oder Allgemeine Ausnahmeerlaubnis von Betriebsverboten nach § 21b LuftVO nötig, kann es mit diesem Dokument beantragt werden. Es existiert aber auch ein Antragsformular für beides.

Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern?

Für Mecklenburg-Vorpommern existiert nach aktuellem Stand keine Allgemeinverfügung auf Grundlage der NfL-1163-17 (Stand Oktober 2017). Sie können aber die Entscheidungshilfe der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung nutzen.

Für eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 21a LuftVO, beispielsweise bei mehr als 5 kg Abfluggewicht, bei Nacht oder innerhalb der 1,5 km zu Flugplätzen, kann dieses Formular verwendet werden. Ist eine Einzel- oder Allgemeine Ausnahmeerlaubnis von Betriebsverboten nach § 21b LuftVO nötig, kann es mit diesem Dokument beantragt werden. Es existiert aber auch ein Antragsformular für beides.

Ab 01.01.2020 tritt die neue EU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.