Gibt es eine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern?

Es gibt keine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kontaktdaten und weitere Infos über die Landesluftfahrtbehörde von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig, muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dafür steht ein Antragsformular von der Luftfahrtbehörde zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern?

Es gibt keine Allgemeinverfügung für Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kontaktdaten und weitere Infos über die Landesluftfahrtbehörde von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig, muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dafür steht ein Antragsformular von der Luftfahrtbehörde zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)