Gibt es eine Allgemeinverfügung für Sachsen-Anhalt?

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Sachsen-Anhalt?

 

Derzeit gibt es keine Allgemeinverfügung für Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen können Sie bei der Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt finden.

Für einen Drohnenflug der in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig ist, da die Regelungen zu den Geozonen gemäß §21 h Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht eingehalten werden können, steht Ihnen ein Antrag für eine Einzel- oder Allgemeinerlaubnis (gültig für 2 Jahre) zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass die Luftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt ausgewählt ist.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine deutschlandweite Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand 05.01.24)

 

 

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