Drohnenwissen
Wie viele Menschen bilden eine Menschenansammlung?
Die EU-Drohnenverordnung (Art. 2 Nr. 20 IR (EU) 2019/947) definiert eine Menschenansammlung als eine Ansammlung, bei der Personen sich wegen ihrer räumlichen Nähe zueinander nicht mehr ungehindert entfernen können. Eine feste Personenzahl nennt die Verordnung nicht.
In der Praxis orientieren sich Behörden und Betreiber häufig an einem Richtwert von mehr als 12 Personen auf engem Raum, wie er auch in älteren Verwaltungsvorschriften auftaucht. Das ist eine Faustregel, keine gesetzlich fixierte Zahl – entscheidend bleibt im Zweifel, ob eine einzelne Person die Fläche ohne Weiteres verlassen könnte oder nicht.
Über Menschenansammlungen dürfen Sie in der offenen Kategorie grundsätzlich nicht fliegen; das ist einer der Fälle, die eine Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie erfordern. Mehr zu den Grundlagen der EU-Drohnenverordnung finden Sie hier.
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