Gibt es eine Allgemeinverfügung für Thüringen?

Für Thüringen existiert aktuell keine Vereinfachung bzw. Allgemeinverfügung zum Fliegen innerhalb der genannten Betriebsverbote der NfL-1163-17 (Stand Oktober 2017). Lediglich ein Dokument mit Hinweisen und Entscheidungsfragen, ob eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nötig ist, wurde veröffentlicht. Für eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung muss ein Antrag gestellt werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neueEU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.