Gibt es eine Allgemeinverfügung für Bayern?

Die Landesluftfahrtbehörde von Bayern teilt sich in den Bereich Luftamt Nord / Mittelfranken und Luftamt Süd / Oberbayern auf.

Das Luftamt Nordbayern hat für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken seine Allgemeinverfügung am 15.12.2017 herausgebracht. Das Luftamt Südbayern hat für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben seine Allgemeinverfügung am 22.12.2017 veröffentlicht.

Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Die Kommunikation findet dabei mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) statt.

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Gibt es eine Allgemeinverfügung für Bayern?

Die Landesluftfahrtbehörde von Bayern teilt sich in den Bereich Luftamt Nord / Mittelfranken und Luftamt Süd / Oberbayern auf.

Das Luftamt Nordbayern hat für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken seine Allgemeinverfügung am 15.12.2017 herausgebracht. Das Luftamt Südbayern hat für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben seine Allgemeinverfügung am 22.12.2017 veröffentlicht.

Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Die Kommunikation findet dabei mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) statt.