Gibt es eine Allgemeinverfügung für Baden-Württemberg?

Für Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Allgemeinverfügung.

Für einen Drohnenflug der erlaubnispflichtig ist, da die Regelungen zu den Geozonen gemäß §21 h Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht eingehalten werden können, steht Ihnen der Antrag für eine Einzel- oder Allgemeinerlaubnis (gültig für 2 Jahre) zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß § 21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier.

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Baden-Württemberg?

Für Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Allgemeinverfügung.

Für einen Drohnenflug der erlaubnispflichtig ist, da die Regelungen zu den Geozonen gemäß §21 h Luftverkehrsordnung (LuftVO) nicht eingehalten werden können, steht Ihnen der Antrag für eine Einzel- oder Allgemeinerlaubnis (gültig für 2 Jahre) zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß § 21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier.