Gibt es eine Allgemeinverfügung für Hamburg?

Eine Allgemeinverfügung zum Fliegen innerhalb der genannten Betriebsverbote der NfL-1163-17 existiert als solche nicht. Für Hamburg haben die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Hamburg Port Authority Sonderregelungen bekannt gegeben, denn der Großteil des Stadtgebietes befindet sich in einer Kontrollzone und hier gilt die Allgemeinverfügung der DFS (NfL 1-1197-17).

Die Sonderregelungen zum Betrieb an Wasserstraßen und Fernstraßen können auf der Seite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nachgelesen werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neueEU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Hamburg?

Eine Allgemeinverfügung zum Fliegen innerhalb der genannten Betriebsverbote der NfL-1163-17 existiert als solche nicht. Für Hamburg haben die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Hamburg Port Authority Sonderregelungen bekannt gegeben, denn der Großteil des Stadtgebietes befindet sich in einer Kontrollzone und hier gilt die Allgemeinverfügung der DFS (NfL 1-1197-17).

Die Sonderregelungen zum Betrieb an Wasserstraßen und Fernstraßen können auf der Seite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nachgelesen werden.

Ab 01.01.2020 tritt die neueEU-Drohnenverordnung inkraft! Dadurch kommt es zu einigen Änderungen.