Was ist in der offenen Kategorie (OPEN Category) erlaubt - und was nicht?

Drohnenwissen

Was ist in der offenen Kategorie (OPEN Category) erlaubt - und was nicht?

Die offene Kategorie umfasst alle Flüge, die ohne behördliche Genehmigung möglich sind. Sie deckt den Großteil des gewerblichen Alltags ab.

Was erlaubt ist

  • Flughöhe bis 120 m über Grund, mit einer Ausnahme für hohe Hindernisse
  • Startmasse bis 25 kg
  • Betrieb in Sichtweite (VLOS)
  • Nachtflug, mit grünem Blinklicht
  • Annäherung an unbeteiligte Personen nach den Regeln Ihrer Unterkategorie

Was die Kategorie sprengt

Diese vier Punkte führen zwingend in die spezielle Kategorie mit Betriebsgenehmigung:

  • Flug außerhalb der Sichtweite
  • Flug höher als 120 m
  • Flug über Menschenansammlungen
  • Startmasse über 25 kg

Häufig verwechselt: geografische Gebiete

Flüge nahe einem Flughafen, einer Industrieanlage, einer Bundesstraße oder über einem Wohngrundstück führen nicht automatisch in die spezielle Kategorie. Das sind geografische Gebiete nach § 21h LuftVO. Sie bleiben in der offenen Kategorie und brauchen lediglich die Zustimmung des Verantwortlichen oder eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde – kein SORA-Verfahren.

Dieser Unterschied entscheidet über Wochen Vorlauf und vierstellige Kosten. Wer unsicher ist, sollte ihn vor der Angebotsabgabe klären.

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