Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Unterkategorie A1:
  • es darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden
  • bei unerwartetem Überflug von Personen muss die Überflugzeit auf ein Minimum reduziert werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • das UAS muss im eingeschalteten Follow-me-Modus bis zu einem Abstand von 50 m zum Piloten betrieben werden
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)
Unterkategorie A2:
  • Drohnen dürfen bis zu 30 m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Im "Langsamflugmodus" darf bis auf 5 m an Unbeteiligte herangeflogen werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)
Unterkategorie A3:
  • Drohnen dürfen nur in Gebieten ohne die Gefährdung von unbeteiligten Personen geflogen werden
  • es muss ein horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten eingehalten werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)

Drohnenwissen

Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Unterkategorie A1:
  • es darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden
  • bei unerwartetem Überflug von Personen muss die Überflugzeit auf ein Minimum reduziert werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • das UAS muss im eingeschalteten Follow-me-Modus bis zu einem Abstand von 50 m zum Piloten betrieben werden
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)
Unterkategorie A2:
  • Drohnen dürfen bis zu 30 m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Im "Langsamflugmodus" darf bis auf 5 m an Unbeteiligte herangeflogen werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)
Unterkategorie A3:
  • Drohnen dürfen nur in Gebieten ohne die Gefährdung von unbeteiligten Personen geflogen werden
  • es muss ein horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten eingehalten werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne kann ein Drohnenführerschein von Nöten sein (mehr dazu im FAQ oder in unserem Artikel zum EU-Drohnenführerschein)