Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Drohnenwissen

Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Unterkategorie A1 – für C0 und C1

  • Sie dürfen an unbeteiligte Personen heranfliegen.
  • Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
  • Kommt es unerwartet zum Überflug einzelner Personen, ist die Überflugzeit auf ein Minimum zu begrenzen.
  • Sie müssen mit dem Benutzerhandbuch Ihrer Drohne vertraut sein.
  • Ab 250 g Startmasse: Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.

Unterkategorie A2 – für C2

  • Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen.
  • Im Langsamflugmodus darf der Abstand auf 5 m verringert werden.
  • Sie müssen mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein.
  • Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich – der große Drohnenführerschein.

Unterkategorie A3 – bis 25 kg, also auch C3 und C4

  • Flug nur in Gebieten, in denen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.
  • Mindestens 150 m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • Sie müssen mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein.
  • Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.

Für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung gelten seit dem 1. Januar 2024 eigene Regeln – siehe Bestandsdrohnen.

Entdecke mehr

Vermessung mit Drohne

Lerne mehr über die Vermessung aus der Luft mit unserem kostenlosen Guide.

Einfach 3D-Modelle erstellen

Mit der Airclip Cloud kannst du aus deinen Drohnenbildern schnell und einfach maßhaltige 3D-Modelle für deine Planung erstellen.

Branchenpakete

Alles aus einer Hand. Drohne, Software, Schulung und Service für einen sorgenfreien Start.

Drohnenführerschein

Alles beginnt mit der richtigen Ausbildung.